Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

Wladimir Rosenbaum zu- sammen mit der Pianistin und späteren Schriftstelle- rin und Psychoanalytikerin Aline Valangin (eigentlich: Ducommun). Das Paar heiratete im Jahr 1917. Rosenbaum wurde 1923 Anwalt. Berühmt wurde er 1931 im Giftmordprozess Riedel-Guala, als er für seine Mandantin Antonia Guala in der Revisions- verhandlung einen Frei- spruch erreichte. In ihrem Haus in Zürich empfingen Aline Valangin und Wladi- mir Rosenbaum viele Emi- granten. 
tet worden, die sich durch ihre Untaten außerhalb der menschlichen Gesellschaft gestellt hätten».29 Zum ersten Lacher sollte es nach der Verlesung der schriftlichen Aussagen von Fritz Rotter und des vierten Opfers, Frau Wolff kommen, als noch weitere Akten verlesen wurden: nämlich der gegen die Rot- ter ergangene Haftbefehl30 und ein «Memorandum» der Berliner Staatsanwaltschaft, «welches einem Verteidiger für den Prozess zugestellt wurde». Ge- lacht wurde, als Rechtsanwalt Rosenbaum - bei ihm war «zum erstenmal ein gereizter Ton wahrnehm- bar», berichtet die NZZ - das Wort erbat und erklär- te, «dass er durch die Verlesung dieser Schriftstücke gezwungen werde, nachzuweisen, dass die darin aufgestellten Behauptungen Punkt für Punkt unrich- tig seien». Diese Ankündigung Rosenbaums, so die NZZ, «erweckt bei der Verteidigung und einem Teil des Publikums, besonders beim couleurtragenden, Heiterkeit».31 Die Schriftstellerin Aline Valangin, die ihren Mann Wladimir Rosenbaum in Vaduz begleitete und auch im Gerichtssaal anwesend war, schrieb ihrem Freund, dem Schriftsteller Rudolf-Jakob Humm, er- griffen (und wie in der übrigen Korrespondenz auf Französisch), «das Niveau ist fürchterlich niedrig» und die Angeklagten seien «von einer Feigheit und Falschheit, die ihresgleichen sucht. Schade für jedes Wort, das mein Mann zu sagen verpflichtet sein wird.»32 Das erste Plädoyer hielt am Morgen des zweiten und abschliessenden Prozesstages, des 8. Juni 1933, aber zunächst Staatsanwalt Lenzlinger, der «erste Staatsanwalt St. Gallens», der vom Liechtensteiner Kriminalgericht mit der Untersuchung des Ent- führungsfalles betraut worden war. Ungestört hielt Lenzlinger einen «etwas mehr als zweieinhalbstün- digen Vortrag», der die NZZ «durch die Brillanz der Formulierung und die Originalität der verwendeten Bilder» begeisterte. Lenzlinger, der betonte, «einer derartigen Lynchjustiz könne nicht scharf genug ge- genübergetreten werden», «beantragt dem Gericht, sämtliche Angeklagten im Sinne der Anklage für schuldig zu sprechen. Gemäß den Gepflogenheiten der liechtensteinischen Strafjustiz enthält er sich der Stellung konkreter Strafanträge».33 36
	        

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