Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

DAS BILD DES FÜRSTEN SASCHA BUCHBINDER / MATTHIAS WEISHAUPT 150 I V r .LIKHTEfüTEIN, 
rvouTEhTvin LiKmtruTEin 1981 1982 DER FERNE LANDESVATER Fürst und Fürstin sind die idealtypische Verkörpe- rung sorgender Eltern. Diese Überhöhung von Vater und Mutter zum Landesvater und zur Landesmutter wurde eine der hellsten Partien im Fürstenbild gegen Ende der Regierungszeit von Fürst Franz Josef II. Da- bei darf aber nicht übersehen werden, dass der Fürst nicht einen kleinbürgerlichen Familienvater, son- dern stets den Landes-Vater verkörperte. Die väterli- che Rolle war immer geprägt durch die Gleichzeitig- keit von fürsorglicher Nähe und staatlicher Distan- ziertheit. Tatsächlich fällt auf, dass sich gleich mehr- fach Elemente der Distanziertheit des fürstlichen Vaters ausmachen lassen: Auch nach der Wohnsitz- nahme des Fürsten 1938 blieb Franz Josef II. in ver- schiedener Hinsicht der ferne Landesherr früherer Jahrhunderte. Die Distinktion zeigt sich etwa darin, dass in der Fürstenfamilie auf Schloss Vaduz in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht Liechten- steiner Mundart, sondern Hochdeutsch oder eine österreichische Umgangssprache gesprochen wur- de. Die Phase einer aktiven Verwendung der Liech- tensteiner Mundart - und der regelmässige Kontakt mit der Liechtensteiner Bevölkerung - beschränkt sich bei den jüngeren Generationen aus dem Für- stenhaus weitgehend auf die Schulzeit.119 Auch die Pflege der fürstlichen Kunst-Sammlung - eine Tradi- tion, die weit ins 17. Jahrhundert zurückgeht und die später Fürst Johann II. die Würdigung als «Hirten der Kunst» bescherte120-, gehört zu den distinktiven Zeichen des monarchischen Lebenswandels. Schliess- lich sicherte sich das Fürstenhaus mit dem Hausge- setz einen klar von der liechtensteinischen Bevölke- rung abgegrenzten Lebensraum, in welchem dem Fürsten und dem Fürstlichen Familienrat, einem personell nicht näher bekannten Gremium, ent- scheidende Befugnisse zukommen. Die Aura der Un- nahbarkeit - möglicherweise gar der Unberechen- barkeit - ist Teil des Fürstenbildes, wobei diese Aspekte in den überwiegend unkritischen Darstel-lungen 
des Fürsten und des Fürstenhauses schwerer fassbar sind. Der liechtensteinische Dualismus von Demokratie und Monarchie war seit 1921 ein labiles Gefüge - mit klarem Positionsvorteil für den Fürsten. Ihm kommt eine institutionelle, demokratisch nicht legitimierte Sonderstellung zu, die - auch im europäischen Ver- gleich - mit weitreichenden Kompetenzen verbun- den ist.121 Wie ein roter Faden zieht sich daher durch alle Jubiläums- und Festreden auf Fürst Franz Jo- sefII. der Dank an den Regenten, dass er immer «weise Zurückhaltung in der Ausübung der Macht» gezeigt habe.122 Das Bild des weisen Vaters, der durch kluge Selbstbeschränkung seine Gewalt zu zü- geln weiss, wurde mit fortschreitendem Alter des Fürsten immer klarer gezeichnet. Damit verbunden war die Hoffnung, dass sich «die demokratische Ein- stellung des Fürsten und die monarchische Grund- 115) Geiger, Peter: «Am Rande der Brandung». Kriegsende 1945 in Liechtenstein. In: JBL 95 (1998), S. 61. 116) Der Landesfürst, S. 43. 117) Batliner, Gerard: Ansprache von Landtagsvizepräsident Früstl. .Justizrat Dr. Gerard Batliner, gehalten am Festakt aus Anlass des 40. Regierungsjubiläunis S. D. Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein, 13. August 1978. In: JBL 78 (1978), S. XV. 118) Hausgesetz, Art. 9. 119) Banzor, Roman: Die Mundart des Fürstentums Liechtenstein. Sprachformengebrauch, Lautwandel und Lautvariation. In: JBL 95 (1998), 141-247, hier S. 171. 120) Siehe Anmerkung 95. 121) Pallinger, Zoltän Tibor: Die Stellung des Fürsten von Liechten- stein im internationalen Vergleich. Überarbeitete Fassung eines Vor- trags im Rahmen der Veranstaltungsreihe der Gruppe «Frauen in guter Verfassung» vom 19. Februar 2003. Bondern, 2003 (Liechten- stein-Institut Beiträge 14/2003). 122) Zum Beispiel in den Reden zum 60. und 70. Geburtstag (siehe Anmerkungen 75 u. 76). 215
	        

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