Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

l/^Cyu, fori'^/ß «S'tf/ Ein Beispiel für erspriessli- che Zusammenarbeit zwi- schen Kirche und Kino. Mit diesem Schreiben vom 12. Februar 1924 ersuchte der Schaaner Pfarrer den Landesschulrat um Bewil- ligung einer Filmvorfüh- rung für Kinder und Ju- gendliche. Gezeigt werden sollte der Film «Die That des Abbe Montmoulin» nach dem Roman «Das Beichtgeheimnis» von Pater Joseph Spillmann. 
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- iL wandfreie Filme vorgeführt werden. Schüler seien von den Aufführungen wegzuweisen. Zudem sei das Schaaner Lehrpersonal «zur Mitwirkung kräftigst beizuziehen.»40 Wenn Kinder ins Kino gehen durften, musste frei- lich auch die Kirche einverstanden sein. Kinovorstel- lungen wurden deshalb gerne unter Mitwirkung des Pfarrers organisiert. 1921 ersuchte Karl Kaufmann den Hofkaplan um eine Kindervorstellung. «Schaan, den 16. 8. 1921 Hochw. Herr Hoßcaplan! Habe momentan 4 St. sehr schöne Filme erhalten, extra für Kindervorstellung, gar nichts anstossendes dabei. Titel der Filme: h <Andreas Hofen II: <Im Gold- land> III: <Es war einmab IV: <Abenteuer des Odi- seuss>. Es ist für die Jugend sehr lehrreich. Möchte Sie hiemit höflichst ersuchen, mir mitzuteilen, wann Sie glauben, die Vorstellung zu geben. Glaube doch dass 100 Kinder kommen werden, müsste dann, um mit wenig Schaden davon zu kommen, pro Kind 20 Ct Eintritt haben. Vielleicht würden sich andere Ge- meinden auch interessieren? Wäre Ihnen sehr dank- bar, wenn Sie mir hierüber umgehend Bescheid geben würden, und begrüsse Sie mit aller Hochachtung Karl Kaufmann».4^ 
Die Entscheidungsgewalt lag allerdings bei der Re- gierung. Diese zitierte in einem weiteren Schreiben die Verordnung vom 17. April 1919, publiziert im Landesgesetzblatt 1919/Nr. 8, die besagt, dass über die Zulässigkeit der Teilnahme von Schülern an öf- fentlichen Produktionen von Fall zu Fall das Lehr- personal im Einvernehmen mit dem Lokalschulin- spektor entscheidet. Die Regierung habe nichts ge- gen die Erteilung der Erlaubnis einzuwenden, wenn «für die Jugend auserlesene, nicht anstössige, son- dern lehrreiche Filme zur Aufführung gelangen.»42 Anstatt das Kino zu bekämpfen, konnte man es auch in die «richtige» Richtung lenken und somit auch für seine Zwecke benutzen. Gegen Filme, die ei- nen religiösen Inhalt hatten und der christlichen Be- lehrung dienten, hatte der Schaaner Pfarrer auch für Kinder nichts einzuwenden. Deshalb fand 1924 eine Kindervorstellung des Films Die Tat des Abbe Mont- moulin nach dem Roman «Ein Opfer des Beichtge- heimnisses» von Pater Joseph Spillmann statt. Der erzielte Reingewinn dieser durch eine Koalition von Kirche und Kino möglichen Vorstellung sollte zur An- schaffung einer Kirchturmuhr für St. Peter verwen- det werden.43 164
	        

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