Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

DAS KINO IM WIRTSHAUS «RÖSSLE» IN SCHAAN ANNETTE LINGG Karl Kaufmann „zum Rössle" Schaan. Wein, Most u. Branntweinhandlung Fuhrwerk. Talefon Nr. 7. 
Schaan, den 192 * " V yfc^ijf& j3*Ots!s&6, fih /fe/tl^bt 
«Rössle»-Wirt Karl Kauf- mann suchte am 16. Au- gust 1921 den Schaaner Hofkaplan an um Gestat- tung einer Filmvorführung für Kinder. Er habe Filme bekommen, die «nicht ab- stossend» sondern im Ge- genteil «sehr lehrreich» seien. Der Hofkaplan ver- wies den Gesuchsteller mit seinen untenstehenden Antwortnotizen an die Regierung in Vaduz. 1918, in der zweiten Anzeige des Kinos, wurde dar- aufhingewiesen, dass Schulpflichtige nur Zutritt bei «eigens benannten Schulvorstellungen» haben. In vier Anzeigen wurde Kindern und Jugendlichen der Zutritt zu den Nachmittags-Vorstellungen erlaubt; selbstverständlich handelte es sich hierbei um be- sonders wertvolle Filme: Zweimal sind es Bibelverfil- mungen, dazu kommt Quo Vadis, also eine Literatur- verfilmung mit lehrreichem Inhalt und ein Film mit dem unbedenklichen und höchst erwünschten Titel Ehre deine Mutter. Lehrpersonen, deren Zuständigkeit weit über die Schulstunden hinausgingen, hielten ein wachsames Auge auf das Kinoverbot für Kinder. 1922 beschwer- te sich Schulkommissar Johann Baptist Büchel, dass an den Kinoaufführungen im «Rössle» öfters Fortbil-dungsschüler19 
teilnehmen, was den Jugendlichen «bei der bekannten sittlich tiefen Qualität der Bilder sicher zum Schaden» gereiche. Die Regierung erteil- te Landweibel Josef Strub (wieder nach 1919) den Auftrag, sich die Zensurblätter im Kino vorweisen zu lassen und sich zu überzeugen, dass nur sittlich ein- 361 Ebenda. 37) LLA RE 1928/2320. 38) LLA RE 1918/589. 39) Fortbildungsschüler waren schulentlassene Jugendliche, die während zwei (Mädchen) oder drei (Jungen) Jahren zur samstägli- chen Fortbildungsschule verpflichtet waren. Die Volksschule dauerte vor 1928 neun Jahre, nach 1928 acht Jahre. Informationen aus: Geiger, Krisenzeit, Band 1, S. 138. 163
	        

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