Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

DAS KINO IM WIRTSHAUS «RÖSSLE» IN SCHAAN ANNETTE LINGG gung und nur zu solchen Vorstellungen gestellt wer- den, welche für Jugendliche als geeignet erklärt sind. Für die Einhaltung obiger Bedingungen haften Sie beide zur ungeteilten Hand. Die Erklärung, einen Prozentsatz des Reingewin- nes zu Notstandszwecken abzugeben, wird zur be- friedigenden Kenntnis genommen.»7 Die Antwort der Herren Schlumpf und Kaufmann folgte am 20. Februar 1918, in der technische Ein- zelheiten zur Aufstellung des Kinoapparates geschil- dert werden. «An die hohe Fürstliche Regierung, Vaduz Im Besitze Ihrer gütigst bewilligten Conzession zur Veranstaltung von Kinematographischen Auf- führungen im Saale zum Rössle Schaan, bestätigen die Unterzeichneten von den von der hohen Regie- rung gestellten Bedingungen höflichst Notiz genom- men zu haben. Zu Ihrer vorläufigen Orientierung die- ne Ihnen, dass die Stromerzeugungsmaschine mit dem dieselbe antreibende Wasserturbine sich nicht dem Räume befindet wo die Aufführung stattfinden wird, sondern in einem separaten Baue wo bereits von der Regierung der Betrieb eines Benzinmotores gestattet ist, welch letzterer nun durch einen Was- sermotor ersetzt ist. Der Projektionsapparat für die Aufführung ist ebenfalls in einem vom Zuschauer- räume getrennten Kabinet bezw. Kabine. Als Neue- rung wird an dem Projektionsapparat die elektr. Lichtquelle nicht mehr wie bis jetzt üblich eine elek- tr. Bogenlampe mit offenem Lichtbogen, sondern ein lh Watt Metallfadenglühlampe von 1200 Kerzen ver- wendet, was die Bedienung vereinfacht & jede Feu- ergefahr ausschliesst. Um bei den heutigen Film- preisen auf die Kosten zu kommen, setzen wir den Preis vorbehältlich Ihr Einverständniss für Erwach- sene am ersten Platze auf K. 1.50 und am zweiten Platz auf K. 1 fest. Schülervorstellung: Preise nach Vereinbarung. Die Pläne werden wir Ihnen sobald selbige fertig erstellt zur Begutachtung vorlegen. Es zeichnen Hochachtungsvollst Carl Schlumpf Karl Kaufmann».s 
Das Verhindern eines Brandes war die wichtigste Si- cherheitsvorkehrung beim Kinobetrieb, da das Film- material bis in die 1950er aus leicht brennbarer Nitratzellulose bestand. Als Vorsichtsmassnahme musste der Kinoapparat in einem vom Zuschauer- raum getrennten Zimmer aufgestellt werden. Nicht gebrauchte Filme mussten immer in feuersicheren Kisten aufbewahrt werden. Der Operateur musste zur sicheren Handhabung der Maschinen ein Elek- triker sein. Zudem wurde verlangt, dass bei jeder Vorstellung ein Mitglied der Feuerwehr anwesend sein sollte. Im folgenden Bericht werden die zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen genau beschrieben: «... Der Apparat ist in einem Räume aufgestellt, wel- cher früher als Schlafzimmer diente. Dasselbe soll ausgeräumt und der Apparat in einer beigestellten Kabine untergebracht werden. Wenn der Raum nicht zu andern Zwecken Verwendung findet, erscheint die Kabine überflüssig, ja es wäre sogar besser, für den Manipulator, weil er eine grössere Bewegungsfrei- heit hätte als in der engen Kabine. Durch eine mit ei- nem Blechschieber versehene kleine Öffnung in der Verbindungsthür zwischen dem Manipulationsraum und dem Saale wird das Filmbild auf eine ausge- spannte weisse Leinwand geworfen; im Falle also dass der Film in Brand gerathen sollte, wäre im Saa- le selbst von diesem Vorgang ja nichts zu sehen und eine Panik so ziemlich ausgeschlossen. Im letzteren Falle dienen drei gute Ausgänge, welche vollkommen genügen. Der Apparat ist übrigens neueste Con- struction und derart eingerichtet, dass die Übertra- gung eines in Brand gerathenen Filmtheiles auf die ganze Rolle (über 1000 Längenmeter) ganz ausge- schlossen erscheint. Im Manipulationsraum sollten die Drähte noch kunstgerecht... und sicher befestigt werden. Es wäre auch nicht überflüssig, eine Blitz- schutzvorrichtung in die Aussenleitung einzusetzen. Die momentan nicht in Anwendung stehenden Filme müssen in feuersicheren Kästen untergebracht wer- den. 7) LLA RE 1918/589. 8) Ebenda. 147
	        

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