Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

zwar vorab das «Judenreferat» Eichmann. Sie alle waren mit dem Fall Hoffmann befasst. Liechtenstein führte selber keine diplomatischen Aussenposten, die Schweiz vertrat die liechtenstei- nischen Interessen. Der diplomatische Verkehr war schwerfällig, er lief von Vaduz zum Politischen De- partement in Bern und von dort weiter. Von deut- scher Seite wurde verzögert und ein zynisches Spiel getrieben.58 In Italien wurde die Verhaftung und Deportation der Baronin Hoffmann Mitte September 1943 so- gleich von privater Seite der Schweizer Gesandt- schaftin Rom gemeldet. Die Verhaftete sei «angeblich nach Innsbruck verbracht worden». Die Schweizer Gesandtschaft wurde bei der Deutschen Botschaft in Rom mit dem Ersuchen vorstellig, Frau von Hoff- mann solle die Möglichkeit erhalten, mit dem zu- ständigen schweizerischen Konsulat Kontakt aufzu- nehmen. Die Schweizer Gesandtschaft meldete ent- sprechend ans EPD nach Bern, dieses am 1. Oktober 1943 weiter nach Vaduz: In Italien könne die schwei- zerische Gesandtschaft für Frau Hoffmann nichts un- ternehmen, die zuständige schweizerische Vertre- tung in Deutschland sollte Schritte zur Heimschaf- fung nach Liechtenstein prüfen. Das EPD fragte die liechtensteinische Regierung, ob man in diesem Sin- ne weiter vorgehen solle. Die Schweizer Gesandt- schaft in Rom hatte angefügt, Frau von Hoffmann sei «möglicherweise gewissen Gefahren ausgesetzt».59 Dies verstand man in Bern wie in Vaduz zweifellos unmittelbar, nämlich dass sie als Jüdin von Vernich- tung bedroht war. Die liechtensteinische Regierung, die vermutete, die Verhaftung von Frau von Hoff- mann sei durch die Intrige eines in Meran in der Nachbarschaft lebenden «neuliechtensteinischen Staatsangehörigen» ausgelöst worden, ersuchte Bern am 7. Oktober 1943 eindringlich, «sich weiter- hin um die Freigabe dieser liechtensteinischen Staatsangehörigen zu kümmern».50 Die deutsche Botschaft in Rom hatte auf die Inter- vention der Schweizer Gesandtschaft hin ihrerseits am 27. September 1943 Weisung des Auswärtigen Amtes in Berlin erbeten. Dies war nur elf Tage nach der Deportation. Eine Freilassung hätte also bald erfolgen können. In Berlin liess man sich Zeit. Das 
Auswärtige Amt ersuchte am 7. Oktober den Chef der Sicherheitspolizei - dies war von 1943 bis 1945 Ernst Kaltenbrunner61 - um Prüfung und Äusse- rung. Solche folgte vorläufig nicht.62 Die Deportation der Juden aus Italien - zur «Liquidierung» oder als Geiseln-wurde in Berlin gerade in jenen Oktoberta- gen 1943 bekräftigt, und zwar auf höchster Ebene, mit dem Einverständnis von Reichsaussenminister Ribbentrop und offenbar aufgrund einer «Führer- weisung».63 Aufgrund der liechtensteinischen Beauftragung wies Bern die schweizerische Gesandtschaft in Ber- lin an. Der Schweizer Gesandte Hans Frölicher wandte sich am 19. Oktober 1943 für die liechten- steinische Regierung ans Auswärtige Amt. Frau von Hoffmann solle in ihre Heimat nach Liechtenstein entlassen werden. Wäre aber ihre Verhaftung nicht wegen der jüdischen Abstammung erfolgt, sollten die Gründe mitgeteilt werden. Der Schweizer At- tache Heinz Vischer legte ein unterstützendes Schreiben an den zuständigen Beamten im Auswär- tigen Amt, Legationsrat Eberhard von Thadden, bei, eingeleitet mit der Formel: «Sehr geehrter und lie- ber Herr Legationsrat».64 Das Auswärtige Amt teilte eine Woche darauf durch Legationsrat von Thadden einzig mit, man be- fasse sich mit der Sache. Zugleich leitete von Thad- den die schweizerisch-liechtensteinische Note erst jetzt zur «Nachprüfung» ans Reichssicherheits- hauptamt weiter, zuhanden von «Eichmann oder Vertreter». Von Thadden informierte routinemässig auch die deutsche Gesandtschaft in Bern. Das Reichs- sicherheitshauptamt wiederum teilte dem Auswärti- gen Amt einige Tage darauf, am 30. Oktober, nur mit, es seien noch weitere Erörterungen nötig.65 Was bedeutete von Thaddens Verweis auf Eich- mann? Das «Reichssicherheitshauptamt» (RSHA) in Berlin, im Auftrag Heinrich Himmlers von Ernst Kaltenbrunner (als Nachfolger Heydrichs) geleitet, umfasste den «Sicherheitsdienst» (SD) der SS und die «Sicherheitspolizei», welche letztere wiederum die «Geheime Staatspolizei» (Gestapo) und die «Kri- minalpolizei» in sich schloss. Die Gestapo war «Amt IV» des RSHA, und dort war SS-Obersturmbannfüh- rer Adolf Eichmann Leiter der Abteilung «IV B 4», 114
	        

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