Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2003) (102)

Mischkonstrukt des Personen- und Gesellschafts- rechts (PGR), dem Startschuss zur liberalen und steuerschonenden Kapitalaquisition aus dem Aus- land, ein Wohlstandsgenerator erstaunlichen Aus- masses geworden ist. Aus dem schlauen, rechtsklu- gen Entwicklungshilfeprogramm der Zwischen- kriegszeit ist eine nahezu selbstläufige, ökono- misch kaum mehr zu kontrollierende und politisch tabuisierte Grundstruktur der Gesellschaft selbst geworden. Diese Gesellschaft, verfangen in den Wohltaten der anonymen Geldflüsse, scheint - folgt man Spren- gers Diskurs - zusehends unfähig, sich rational mit den Voraussetzungen ihrer Lebensgestaltung aus- einanderzusetzen. Liechtenstein unterliegt letztlich einem «cultural lag», einer Diskrepanz zwischen materiellen Veränderungen und ihrer kulturellen Aneignung, der von Sprenger auch als «forcierte Ungleichzeitigkeit» diagnostiziert wird. Während Finanzdienstleistungen und Kapitalzufuhr Lebens- bedingungen und -landschaft der rechten Rheintal- hälfte merklich und augenfällig verändert haben, «so wirken» - laut Sprenger - soziale Wahrneh- mung und gesellschaftliche Leitbilder im Geldbad des PGRs verzögert, ja stellenweise auf dem Stand der späten dreissiger Jahre eingefroren» (S. 119). Dies, so Sprengers variierte These, erzeuge jene chronischen Spannungsaufladungen zwischen rea- lem «Heimatverlust» und nostalgischer Folklore, zwischen ökonomisch-konsumistischer Moderni- sierung und politischer Restauration, welche im Kulminationspunkt der jüngsten Krisen ein Land und seine Gesellschaft zu spalten vermögen. Sprengers Auslotung der Ver-Wandlungskräfte im Siedlungsraum Liechtenstein greift allerdings noch eine Beobachtungsstufe tiefer. In lebensge- schichtlich sensibler und informierter Annäherung an seine Zeitgenossinnen, unternimmt es der Au- tor, den Untiefen und Ängsten einer kollektiven Gemütsverfassung auf die Spur zu kommen. Denn die Besondei'ungen der liechtensteinischen Un- gleichzeitigkeit weisen auf eine historische «Ano- malie» im europäischen Kontext: die wie zufällige Staatswerdung einer agrarischen Gesellschaft ohne handelstüchtiges und selbstbewusstes Bürgertum. 
Die kleinbäuerlich-konservativen Mentalitäten und katholischen Schuldkomplexe der Vorfahren wir- ken fort und schlagen bis dato zu Buche. Sie ma- chen zumindest die politisch-institutionellen Be- schränktheiten eines ansonsten modernisierten Kleinstaates verstehbar. Wiederholt weist Sprenger auf die Kleinräumigkeit, die Unschärfen und Ver- zahnungen der liechtensteinischen «Kleinstgesell- schaft» (S. 159) hin, benennt er ihr Unvermögen, in einer schmalen Öffentlichkeit den Staat als institu- tionelles Gegenüber, nicht als Familienangelegen- heit zu verhandeln, sieht er im landesweiten Be- schweigen des Finanzplatzes die schuldbewusste Scham («unverdientes Geld») der bäuerlichen Vor- fahren am Werk. RHEINSTROM UND KAPITALFLUSS Die Plausibilität von Sprengers Thesen hängt nicht zuletzt an der Form, die er für deren Aufbereitung und Darstellung gewählt hat. Während der erste Teil des Buches («Katzengold») in breiter, zuweilen abschweifender Weise der Rekonstruktion zweier massgeblicher Gestaltungskräfte des liechtensteini- schen Talraums gilt, fokussiert der zweite Teil («Morgen in Vaduz») auf «Schlüsselszenen» im jüngsten Verlauf der Finanzplatz- und Verfassungs- krise. Das Buch, obgleich in sich kein geschlosse- ner Text, holt derart dennoch weit aus, greift in «Katzengold» in die Prähistorie der Talraumbesie- delung und schreibt sich in «Morgen in Vaduz» an die Zeitkante der Verfassungsabstimmungen vom März 2003. Die von Sprenger im ersten Teil thematisierten kulturbildenden Kräfte des Rheins und des spät fliessenden Kapitals könnten auch als vorpoliti- scher, zugleich aber politisch bestimmender Dualis- mus Liechtensteins verstanden werden. Während die Besiedelung und Nutzbarmachung des Talraums Jahrtausende in Anspruch nahmen und die Gene- rationenerfahrungen bis ins zwanzigste Jahrhun- dert, dem letzten Rheineinbruch von 1927, präg- ten, ist die Entfaltung kapitalvermittelter Haupt- und Nebenfolgen des 1926 geschaffenen PGR ver- 236
	        

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