Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2003) (102)

DER HERRSCHAFTLICHE MEIERHOF GAMANDER OB SCHAAN / PETER ALBERTIN Die ursprünglich das Gehöft einfassende Hof- mauer ist seit dem 19. Jahrhundert zu Stützmau- ern reduziert. Der südöstliche Mauerflügel birgt die eingefügte Mündung einer Quelleitung und einen Laufbrunnen, wobei noch ungewiss bleibt, ob diese Wasserfassung bereits 1721/22 erbaut wurde, scheint es doch auf dem Hof zeitweilig an Brauch- wasser gemangelt zu haben, denn in den 1760er- Jahren wurde - erfolglos - ein Sodbrunnen 40 Schuh tief ausgehoben. So liegt uns mit dem Gamander-Hof eine Anlage von baugeschichtlich vielfältiger und einzigartig klar nachvollziehbarer Aussage vor. 
Im Innern verrät die Raumfunktion über voll- flächiger Unterkellerung (mit drei Kellerräumen) die im Liechtenstein seit dem ausgehenden Mittel- alter überlieferte Ordnung des Drei-Raum-Hauses mit im Erdgeschoss Stube, Nebenstube und quer- gestellter Küche, wobei von der Küche - dem 18. Jahrhundert entsprechend - ein Gang mit Haustür und Erschliessungstreppe abgetrennt ist. Das Ober- geschoss mit seiner dem Erdgeschoss analogen Raumteilung beschreibt Heber nochmals mit Kü- che, Stube und Kammer, woraus angenommen werden darf, das Haus hätte ursprünglich zwei Fa- milien gedient. DAS WOHNHAUS Das Wohnhaus wurde 1721/22 d77 von Grund auf neu erbaut. Der zweigeschossige, verputzte Massiv- bau von 10.9 auf 13.6 Metern Grundmass ist in sei- ner Bau- und Raumstruktur vom Keller bis zum First weitgehend original erhalten. Die Fassaden sind barocker Art entsprechend symmetrisch in zwei, talseits gar in drei Fensterachsen gegliedert. 
77) Die Bauhölzer für das Wohnhaus wurden im Herbst/Winter 1719/20, im Frühjahr 1721 und im Herbst/Winter 1721/22 gefällt. Unter Herbst/Winter ist die wachstumstote Zeit gemeint, das heisst der letzte Jahrring ist ausgereift, hat aber noch nicht zu neuem Wachstum angesetzt. Die Fällung der Bäume Herbst/Winter 1721/22 konnte demnach frühestens im September 1721 erfolgt sein, woraus eine früheste Fertigstellung des Wohnhaus-Rohbaues im Spätherbst 1721 angesetzt werden kann. Daraus folgt eine in diesem Falle nicht unwesentliche Frage zur Interpretation der diesbezüglichen .Archiva- lien und des Heberplanes von 1721 als Projektvorlage. 219
	        

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