Aktuelle Einblicke in den Gamanderhof. Oben: Blick auf das Gerätehaus; unten: Teilansicht der Stallscheune
der Pachterneuerung 1764.58 1769 wurde Josef Risch «wegen verrüffeten Grundstückhen ... ein gnädigster Nachlasß ... von 80 Gulden» auf den Pachtzins gewährt.59 1770 und schliesslich 1776 zum letzten Mal wurde der Pachtvertrag mit ihm erneuert.60 Noch vor Ende der regulären, bis 1782 abge- schlossen Pachtdauer fand die Ära des in landes- fürstlichem Besitz stehenden herrschaftlichen Ga- manderhofes 1780 ein Ende. Über die Gründe, die zum Verkauf dieses Herrschaftshofes führten, kön- nen keine Zweifel bestehen, die diesbezüglich vor- handenen Quellen sprechen eine deutliche Spra- che: fehlende Rentabilität und hohe Unterhaltsko- sten. So führt Landvogt Franz Michael Gilm von Rosenegg als Begründung für die von ihm vorge- schlagene Veräusserung an: «... und da eben in dem sogenannten Mayerhof Gamandra zu Schaan und auf dem Rennhof zu Mauren, bey beeden Or- ten an Häuser und Stallungen hätten Haupt-Repa- rationen sollen und müssen vorgenommen werden, welche gewiß, ohne die Materialien darzugerech- net, über zweytausend Gulden gekostet haben wür- den, so sind wir theils zu Ersparung dieser Bau- Unkosten, theils zu Schon(ung) und Erhaltung der Herrschaftlichen Waldung für andere nothwendi- gere Herrschaftliche Gebäude auf die Untersu- chung verleitet worden, ob es dem Landes-Fürstli- chen aerrario [Staatskasse] nicht weit nützlicher und zuträglicher wäre, diese beede(n) Mayerhöfe mit samt denen zu Schaan hin und wieder unter den Bauren Gütern zerstreut gelegenen Grund- stücken an den Unterthanen oder Meistbietenden zu verkaufen ...».61 Und noch deutlicher wird der Landvogt bei der Schuldzuweisung für den seiner Meinung nach unumgänglich gewordenen Verkauf des Gamanderhofes: «Es sind nehmlich der Herr- schaftliche Mayerhof Gammandra und die daselbst zerstreüt hin und wieder gelegene(n) Aecker und Streüe-Maader schon im Jahre 1780 auf unsere ge- machte(n) Vorschläge, daß wir so wohl dem Lan- desfürstlichen aerario als selbst dem Unterthanen weit besser und nützlicher erachteten, solche käuf- lichen hindann zu geben, weil wir nicht nur sehen und wahrnehmen mußten, daß diese vernachläßi- 210