Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2003) (102)

DER HERRSCHAFTLICHE MEIERHOF GAMANDER OB SCHAAN / CLAUDIUS GURT Geschichte eines herrschaftlichen Meierhofes CLAUDIUS GURT Im sogenannten Rätischen Reichsgutsurbar, einem Verzeichnis des karolingischen Reichsgutes in Räti- en aus der Mitte des 9. Jahrhunderts, wird neben je einem Hof in Balzers und Mäls auch ein herr- schaftlicher Fronhof in Schaan erwähnt.23 So ver- lockend es auch sein mag, den späteren Gaman- derhof auf diesen umfangreichen Herrschaftshof zurückzuführen, so spekulativ müssen solche Ver- suche letztendlich bleiben. Zwar wird dieser Schaaner Llof samt dazugehöriger Kirche in zwei kaiserlichen Schenkungsurkunden aus der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts erwähnt, aber auch hier finden sich keine näheren Anhaltspunkte, die eine einigermassen gesicherte Identifizierung mit dem Gamanderhof zuliessen.24 Auch der 1227 als Zeuge in einem Rechtsstreit zwischen den Churer Domherren und Ulrich von Aspermont auftretende, sozusagen erste namentlich bekannte Schaaner, ein Ritter Hermann oder Herimann, könnte auf un- serem Gamanderhof <gehaust> haben, aber auch er verrät uns nichts Genaueres.25 Die Frage, ob sol- chen auf schriftlichen Quellen basierenden Mut- massungen wenigstens eine plausible Wahrschein- lichkeit zugeschrieben werden darf, wird vielleicht dereinst aufgrund archäologischer Erkenntnisse zu beantworten sein. Solange wir aber über keine ge- sicherten Fakten zu allenfalls vorhandenen Vor- gängerbauten des heutigen Gamanderhofes verfü- gen, bleiben alle Versuche, die Entstehungszeit die- ses Hofes mit karolingischem Nimbus zu umgeben, reine Spekulation. Schliesslich vermag auch die von der Namenkunde vorgeschlagene Erklärung des Wortes <Gamander> für einmal nicht wirklich weiterzuhelfen, denn die als «sehr ansprechend» ausgewiesene Zusammensetzung aus «ca(sa)- + Per- sonennamen Mandrus oder Meander»26, das heisst Haus des Mandrus oder Meander, gibt nur Raum zu weiteren Mutmassungen. Quellenmässig zum erstenmal belegt ist der Flurname Gamander im sogenannten Brandisi- schen Urbar, einem Verzeichnis von Lehensgütern, herrschaftlichen Hoheitsrechten sowie Dienstvor- schriften, das wohl zwischen 1505 und 1510 aus Anlass des Übergangs der Grafschaft Vaduz von den Freiherren von Brandis an die Grafen von Sulz 
aufgenommen wurde.27 Hier, wie in dem rund ein Jahrhundert später zwischen 1617 und 1619 auf- gezeichneten Sulzisch-Hohenemsischen Urbar,28 werden nur Acker- und Wiesenstücke genannt, de- ren Örtlichkeit <im (bzw. in) Gamander) näher be- zeichnet wird. Von einem Haus oder Hof dieses Na- mens ist hier nicht die Rede, was allerdings nicht gegen die Existenz eines herrschaftlichen Meierho- fes im Gamander sprechen muss, denn in beiden Urbaren werden nur die an die Untertanen ausge- gebenen Lehensgüter aufgeführt, ein von der Herr- schaft selbst beziehungsweise durch einen von ihr eingesetzten Meier bewirtschafteter Hof würde in diesen Verzeichnissen gar nicht erwähnt. Hinwei- se, dass die jeweiligen Landesherren - Brandis, Sulz, Hohenems - Güter im Gamander selbst be- wirtschafteten, könnten die in den genannten Ur- baren mehrmals als Anstösser bezeichneten herr- schaftlichen Güter sein, wahrscheinlicher jedoch handelt es sich dabei um in Pacht ausgegebene Gü- ter, deren Besitzrechte man damit festhielt, wie ja auch anstossender Eigenbesitz von Untertanen ver- merkt wird. Von den nächsten beiden Gamander-Quellenbe- legen aus einem 1664 erneuerten Urbar der Pfarr- kirche Schaan (mit Eintragungen bis 1760) erfah- ren wir zwar, dass ein Stoffel Frommelt für einen der Pfarrkirche geschuldeten Zins von 9 Pfund 22) Friedrich Pieth: Bündnergeschichte. Chur. 
21982, S. 122 ff. 23) LUB 1/1 Nr. 1. Zur Datierung und Bedeutung dieses Urbars vgl. Clavadetscher. Otto P: Die Einführung der Grafschaftsverfassung in Rätien und die Klageschriften Bischof Viktors III. von Chur. In: Zeitschrift der Savigny-Stif'tung für Piechlsgeschichte, kanonistische Abteilung 70 (1953). S. 46-111. 24) LUB 1/6 Nr. I u. 2 (Urk. Kaiser Otto I. vom 23. Jan. 965 bzw. Kaiser Otto IL vom 26. Dez. 975). 25) BUB II Nr. 663 (Urk. vom 22. Febr. 1227: Auszug: LUB 1/1 Nr. 26). 26) Freundliche Mitteilung des Liechtensteiner Namenbuchs in Triesen. Die Herleitung vom Pflanzennamen <Gamander> (Gattung der Lippenblütler mit Zier- und Arzneipflanzen) sei eher unwahr- scheinlich. 27) LUB 1/4 S. 249-317, die Gamander-Belege hier auf S. 269. 279. 287. 292, 300, 305. 312. 28) LUB 1/4 S. 325-442, die Gamander-Belege hier auf S. 363. 369, 378, 382, 387, 403. 205
	        

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