Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2003) (102)

DER HERRSCHAFTLICHE MEIERHOF GAMANDER OB SCHAAN / HANS STRICKER tes Wiesland im massig ansteigenden Gelände auf einer Meereshöhe von 470 bis 530 Meter. Es liegt (auf den Koordinaten 758,0/226,8) nordöstlich des Dorfes in einem Dreieck, welches durch Feldkir- cherstrasse, Planknerstrasse und den Saum des Forstwaldes gebildet wird. Zwei Strassenstücke mit Namen Im Gamander erschliessen von Südwesten her sackgassenartig den als Wohnzone neu genutz- ten dorfnäheren Teil des Gebietes. Etwas höher, di- rekt unter der Planknerstrasse, steht 
das Gaman- derhus, das ehedem als fürstlicher Meierhof ge- dient hatte. Es ist klar, dass eine solche Realbeschreibung nur auf das abstellen kann, was heute am Ort sicht- bar ist. Natürlich wäre es für die Namendeutung in manchen Fällen entscheidend wichtig, wenn uns auch Einblicke in die Realverhältnisse früherer Zei- ten möglich wären. Da uns dies in direkter Form verwehrt bleibt, müssen desto sorgfältiger alle Spu- ren registriert werden, die wenigstens indirekte und meist fragmentarische Informationen zu be- deutsamen historischen Sachverhalten zu liefern vermögen. Dazu gehört, dass - bei einem noch lebenden Namen - dem Forscher 
dessen Betonung und Aus- sprache bekannt sein müssen, ebenso wie die ge- bräuchlichen Ortspräpositionen (in den vier syn- taktischen 
Situationen was? wohin? wo? woher?). In unserem Fall notiert er also (nach Gehör): gcunändder (s ~ 
/ is ~ I im ~ I fom ~ ). Weiter wird man sich für die Schreibung des Na- mens interessieren, zunächst einmal für die heute geltende, dann aber vor allem auch für die Frage, seit wann, in welcher Form und in welchen Zu- sammenhängen Ort und Name im historisch fass- baren urkundlichen Schrifttum greifbar werden. Natürlich wäre es nicht zweckmässig, ja, kaum möglich, eine historische Belegreihe für einen ein- zelnen Namen gesondert erstellen zu wollen. Über- haupt kann Namenforschung nur im Rahmen um- fassender Erhebungen für ein ganzes Gebiet sinn- voll geschehen. Zunächst wird das Namengut einer Gemeinde «im Feld» zusammengetragen, das heisst, es wird im Gespräch mit ortskundigen Personen eine mög-lichst 
vollständige Liste aller im Gedächtnis der heutigen Menschen lebenden Namen erstellt. Dar- auf wird in den einschlägigen Archiven die Masse der ungedruckten Quellen nach Namenbelegen durchforstet; auch die Urkundenbücher werden ausgewertet. Damit kommt in einem sehr aufwen- digen Sammelvorgang eine beträchtliche Menge von historischen Belegformen zusammen. Nun folgt deren Sichtung und Ordnung, das heisst, das Zusammenziehen der Einzelbelege zu einem be- stimmten Namen und einer bestimmten Örtlich- keit. Daraus gehen schliesslich die geschlossenen, chronologisch geordneten Belegreihen für den Ein- zelnamen hervor, wie sie für Liechtenstein mittler- weile lückenlos vorhanden sind. Dann muss auch die bisherige namenkundliche Literatur ausgewertet werden: zur Dokumentation jedes Einzelnamens gehören gleichfalls die mög- lichst lückenlosen Angaben über ältere sprachlich- kulturhistorische Deutungen und Deutungsversu- che. Von ihnen muss der Forscher Kenntnis neh- men; ihre Aussage ist im Lichte des heutigen allge- meinen Forschungsstandes wie auch der erhobenen Dokumentation kritisch zu prüfen. Dabei ist eine klare und begründete Unterscheidung zu treffen zwischen a) dem, was als gesicherter Wissensstand festzuhalten ist, b) dem, was sowohl sprachlich wie sachlich als Möglichkeit in Frage kommt und c) dem, was als unrichtig oder unplausibel abgewiesen wer- den muss. DIE HISTORISCHEN BELEGE Um 1510 setzt die in unserem Fall längere Reihe mit über 20 Einzelnennungen ein. Der erste Beleg, gamander, steht in folgendem Belegkontext: «stucki jn gamander gelegen, Stost gern ryn werrt an die Landtstrass, ... gern berg werrt, an die Hain- gassen». Betrachten wir diese ganze Belegreihe etwas ge- nauer! Dabei wollen wir uns hier vor allem auf die sprachlich-formalen Kriterien konzentrieren; da- neben ist natürlich auch der inhaltliche Kontext (siehe oben) beachtenswert. 201
	        

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