Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2002) (101)

Exempl. t 386Anna - erstes weib 
t Peter • t 
1 Ambrosi t verstorben, Georg so zu erben 
t Madlena änderte weib t Hans 
t Wilhelm Galle Agnes 
Jerg Anna Ernst 6 7 8 9 10 Erklärung. Allhier soll des verstorbenen Ambrosi erbschaft nach an- zahl der brüder kinder zu gleichen theilen und also in 10 theil ausgetheilt werden und eines so vil als das andere erblich empfangen. 387Der 9te fahl Wann zumahl keine geschwisterig noch geschwisterig kinder weder von einem bandt noch vor dem anderen verhanden, wer alsdan erben soll. So dann der verstorbene weder in ab- noch aufsteigen- der linie, darzu auch noch weder geschwisterig noch ge- schwisterig kinder von einem oder zweyen bandten hin- ter sich verliesse, so ordnen, sezen und wollen wür, daß alsdan derjenige, so in der zwerch linie ihm am nächsten verwandt, sein erb seye. also daß die nächste, sie seyen vil oder wenig, allweeg die ferneren ausschliessen und sie in die häupter zu gleichen erb kommen und zugelassen sollen werden. Exempl t Adam Eva verstorben 
388Erklärung Hier erben Eberhard und Anna den verstorbenen Conrad und wird Agnes, also so weither verwandt, allerdings aus- geschlossen. Der lOte fahl Wan enickheln ohne leibs erben absterben, wohin das von ihnen anererbte guth von ehnl und ahnl hinfallen soll. Wan aber ein enickhl, welches seinen ehnl oder ahnl zu vor geerbt, ohne leibs erben absterben wurde und er- ben des ehnls oder ahnls beseits verwandten seines vater oder mutter rechte geschwisterige oder deren kinder nach sich verliesse, so ordnen und wollen wür, daß solch von ehnl oder ahnl anererbte guth immassen hie bevor in jüngeren landts brief auch geordnet gewesen, erstlich auf seine rechte geschwisterige oder wo keine rechte ge- schwisterige in leben wären, alsdan auf seines vaters oder mutter rechte geschwisterige, so mit ihme denselben ehnl oder ahnl geholfen erben, und es ihnen also für das riecht ge389standen, so vil deren oder ihrer kinder in zeit des widerfahl noch in leben Aund nit weither:/ das abge- storbene enickhl an den jenigen, was von seinen ehnl oder ahnl, als obstehet, auf es geflossen und herkommen, erben und an sie widerumb hinter sich fallen solle. Exempl t Adam - urehnl 
t — Eva urahnl Georg ehnls bruder 
Ander ur- ehnl, welcher Martin den enickhl helfen erben 
Dorothea ahnl 
Blasi, ahnls bruder Peter Margret Hans Eberhard 
t Jacob Agnes 
t Peter vater t Conrad verstorben, so zu erben 
Anna 
t Gertraut 2. Georg Marta verstorben, des anererbten ehnl guth zu erben ist 390Erklärung Alhier erben Margareth einen theil und dan Gertraut und Georgius des Martin anererbt guth von ehnl und schlies- sen Georgen, des ehnls bruder, wie auch Blasius, der ahnl bruder, darvon aus. 86
	        

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