Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2002) (101)

Inhalt 5 VORWORT 7 EINLEITUNG 7 DIE ENTWICKLUNG DER BLUTGERICHTSBARKEIT IN VADUZ UND SCHELLENBERG 7 Regalien und Gerichtsrechte bis 1430 10 Die Brandisischen Freiheiten 11 Die Gerichtsbarkeit am Eschnerberg 15 DER LANDSBRAUCH - EIN WEISTUM? 15 Der Begriff des Weistums 16 Die Definitionen 19 Die Bedeutung der Weistümer 19 Der Landsbrauch als Zwischenform von Weistum und Gesetz 20 DIE LIECHTENSTEINISCHEN LANDS- BRÄUCHE 
26 DER SACHINHALT 26 Erbrecht und Testamente 42 Das Schuld- und Pfandrecht oder das Sachenrecht 46 Strafrecht 46 Die Beteiligten 46 - Der Landammann 48 - Die Beisitzer 49 - Fürsprecher und Räte 49 - Der Landschreiber 49 - Der Gerichtsweibel 49 - Beklagte 50 - Der Ablauf des Malefizgerichts gemäss liechtensteinischem Landsbrauch 52 - Exkurs: Hinrichtung und Henker 54 Polizeiordnung 60 - Vorschriften für ein gottgefälliges Leben 60 - Vermeidung von Luxus 62 - Vermeidung des Müssiggangs 62 - Schutz der Ehe 68 - Verordnungen, die bestimmte Personengruppen betreffen 74 EDITION 74 Handschriftenbeschreibung 74 Editionsgrundsätze 75 LANDTS BRAUCH, ODER ERBRECHT 75 Von erbschaften und absteigender linie 79 Von erbschaften in aufsteigender linie 83 Von denen erbschaften in der beederseiths oder zwerch linie. 88 Von erbnehmung der eheleuthen. 90 Von erbnehmung der obrigkeit. 92 Von testamenten 99 Verzaichnus der gandt. 100 Forma und verbahnung des malefiz gerichts umb gefahr auf nachfolgend form und weis. 102 Klag auf die fürgestellte malefiz persohnen. 2
	        

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