Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2002) (101)

DIE LIECHTENSTEINISCHE MIGRATIONSPOLITIK CLAUDIA HEEB-FLECK / VERONIKA MARXER-GSELL Fazit Die liechtensteinische Migrationspolitik bewegte sich in einem komplexen Kräftefeld, das sich the- matisch auf drei Bereiche reduzieren lässt: die enge Bindung an die Schweiz, die starke wirt- schaftliche Nachfrage nach ausländischen Arbeits- kräften und der Schutzanspruch der liechtensteini- schen Arbeitnehmerschaft vor ausländischer Kon- kurrenz. Neben diesen gesellschaftlichen Kräften wurde sie jedoch auch von ideellen Kategorien bestimmt. Gemeint sind nationalistische, rassistische und pa- triarchale Denkmuster, die kaum hinterfragt wur- den. Ihnen allen ist ein Merkmal gemeinsam, näm- lich die Betonung von Ungleichheit und daraus ab- geleitet das Recht auf Ungleichbehandlung. Kennzeichnend für den nationalistischen Ansatz ist der Anspruch der liechtensteinischen Arbeit- nehmerschaft auf Privilegierung. Im Sinne eines «nationalen Rechts» verstanden, bedurfte er keiner weiteren Legitimation. Genau so wenig wie die Funktionalisierung der ausländischen Arbeitskräf- te als «Konjunkurpuffer» einer Rechtfertigung be- nötigte. Die «Überfremdungsideologie» definierte das Fremde oder den Fremden generell als Gefahr: in einem biologistisch-rassistischen Sinne für das «liechtensteinische Erbgut», auf kultureller Ebene als Gefährdung der «liechtensteinischen Eigenart». Neben nationalistischen und rassistischen Moti- ven spielten patriarchale Denkmuster eine zentrale Rolle. Sie begründeten zum einen die Diskriminie- rung der ausländischen Frauen, die bis 1989 kei- nen Anspruch auf Familiennachzug hatten. Zum andern waren sie für die skandalöse Behandlung der eigenen Bürgerinnen verantwortlich, die bei Heirat mit einem Drittausländer bis anfangs der 1960er Jahre aus dem Land gewiesen wurden. Insgesamt führten diese Faktoren zu einer über den ganzen Zeitraum hinweg restriktiv ausgerich- teten Zuwanderungspolitik, die im Falle der Dritt- ausländerinnen mit einer äusserst schwach ausge- bildeten Rechtsstellung einherging. Die liechtensteinische Migrationspolitik bewegte sich in einem starren Korsett, das den Behörden wenig Spielraum liess. Dennoch überrascht, mit 
welcher Härte insbesondere gegen unterprivile- gierte Ausländerinnen und Ausländer (Saisonniers, Ausländerinnen aus «entfernteren Ländern», ledi- ge Mütter) vorgegangen wurde. Insbesondere wenn man bedenkt, dass Liechtenstein einen grossen Teil seines Reichtums nicht nur ausländischem Kapital sondern auch ausländischer Arbeitskraft verdankt. 11) Personenverkehrsordnung (PVO) vom 16. Mai 2000, LGB1. 2000 Nr. 99. 183
	        

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