Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2002) (101)

Neben der wirtschaftlichen Nachfrage liegen die Ursachen für die in den 1960er Jahren überdurch- schnittlich starke Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung jedoch auch in der damaligen Zulassungspolitik. Die Zulassungsbeschränkungen von 1963 waren als kurzfristige Massnahmen kon- zipiert und wiesen deshalb einen relativ geringen Konkretisierungsgrad auf. Dies machte es den Zu- lassungsbehörden schwer, dem Druck von sehen der Arbeitgeber auf Dauer standzuhalten. Die 63er Verordnung enthielt zudem eine Reihe von Aus- nahmebestimmungen, die Zuwanderung über den Ersatzanspruch hinaus ermöglichten, ja in einem gewissen Sinn sogar erforderten. An erster Stelle sind hier die den Beschränkungsmassnahmen nicht unterstellten Erwerbszweige wie zum Bei- spiel die Landwirtschaft oder das Gastgewerbe zu nennen, denen aufgrund äusserst schwieriger Re- krutierungsbedingungen dem Bedarf entsprechend ausländische Arbeitskräfte zugesprochen wurden. Eine bevorzugte Behandlung erfuhr jedoch auch das Gewerbe, das insbesondere bei der Errichtung neuer Betriebe mit Ausnahmebewilligungen rech- nen konnte. So hatten zum Beispiel neukonzessio- nierte Betriebe des Bauhauptgewerbes Anspruch auf ein Mindestkontingent von drei ausländischen Arbeitskräften, das in den folgenden Jahren noch um je eine Person aufgestockt werden konnte. Von den Beschränkungsmassnahmen ausgenom- men waren aufgrund der Freizügigkeit auch die Schweizerinnen. Obwohl sich ihr Anteil an der aus- ländischen Wohnbevölkerung aufgrund der in den 1950er und 1960er Jahren verstärkt erfolgten Zu- wanderung von Drittausländerinnen verringerte, lässt sich auch für die 1960er Jahre eine nicht unerhebliche Zuwanderung aus der Schweiz fest- stellen. Die ausserordentliche Zunahme der aus- ländischen Bevölkerung in den 1960er Jahren geht also auch zu einem guten Teil auf den freien Zuzug der Schweizerinnen zurück. Ein weiterer Faktor war die 1968 eingeführte Li- beralisierung des Familienzuzugs. Obwohl die Fa- milienbewilligungen kontingentiert wurden, ist ein Teil des ausländischen Bevölkerungszuwachses auch auf diese Massnahme zurückzuführen. 
Die hohe Ausländerbeschäftigung sowie die mas- sive Zunahme der ausländischen Wohnbevölke- rung bedeuteten für Liechtenstein eine gesell- schaftliche Herausforderung ersten Ranges. Die Überfremdungsdiskussion schlug hohe Wellen, der Ruf nach einer Kehrtwende war allgegenwärtig. DER IMPULS AUS DER SCHWEIZ In einer ähnlichen Lage befanden sich auch die schweizerischen Behörden. 1965 war die erste Überfremdungsinitiative, 1969 die zweite, die so- genannte Schwarzenbach-Initiative, lanciert wor- den. Beide Volksinitiativen forderten eine massive Reduktion der ausländischen Wohnbevölkerung, was bei einer Annahme zu einem volkswirtschaftli- chen Desaster geführt und die Schweiz auch inter- national unter Druck gesetzt hätte. Auf diesem Hin- tergrund waren in der Schweiz seit 1965 Bestre- bungen im Gange, die Zulassungspolitik auf eine neue Basis zu stellen. Konkret ging es darum, die bis anhin auf betrieblicher Ebene erfolgte Plafonie- rung der ausländischen Arbeitskräfte (Betriebspla- fonierung) durch eine gesamtwirtschaftliche Plafo- nierung auf nationaler Ebene zu ersetzen (Gesamt- plafonierung). Aufgrund des starken Widerstandes von Seiten der Industrie sowie von strukturschwa- chen Kantonen konnte der Systemwechsel jedoch erst unter dem massiven Druck der Schwarzen- bach-Initiative umgesetzt werden. Er erfolgte im März 1970, zwei Monate vor der Abstimmung über die Initiative. Die Bemühungen der Schweiz um ein griffiges Zulassungssystem wurden in Liechtenstein mit grossem Interesse verfolgt: Ende Dezember 1970 wurde unter Kritik von sehen der Wirtschaftsver- treter, jedoch ohne nennenswerten Widerstand, schliesslich ebenfalls auf die Gesamtplafonierung umgestellt. Der Systemwechsel war in Liechtenstein mit zwei Neuerungen verbunden: einer gesamtwirt- schaftlichen Betrachtung der Zulassungsfrage und der Ausdehnung des Begrenzungsmechanismus' auf die ausländische Wohnbevölkerung. 176
	        

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