Kapelle Schreiber Landammann Weibel Fürsprech, zwei Räte 12 Beisitzer Beklagter Fürsprech, zwei Räte
12 Beisitzer ->• Umstehende Gerichtsgemeinde
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Edlen entlang dem Rhein bis zu den Alpen- pässen Burgen bewohnten: «Wohl durch die staufischen Herzöge und, Kai- ser geschah die Gründung dieser deutschen Edel- sitze auf ihrem Gebiete oder dem des Reiches. Es geschah dies teils, um die bei den vielen Feldzügen geleisteten Dienste zu belohnen, teils um neue Dienste sich zu sichern; jedenfalls aber auch, um die Straßen über die Pässe nach Italien zu bewa- chen»42 Viele unmittelbar unter dem Kaiser und unter dem Reich stehende Güter wurden damals als Lehen verliehen. Spätestens seit der Zeit des Interreg- nums wurden diese Lehen von den Lehensneh- mern als Eigentum betrachtet. Nur selten gelang es König Rudolf I. später, diese Gebiete für das Reich zurückzugewinnen. Die Herren von Schellenberg waren wahrschein- lich Reichsministerialen, die nach dem Tod Phi- lipps von Schwaben Vasallen der Grafen von Wer- denberg wurden.43 Auch die Werdenberger hatten schon Besitzungen am Eschnerberg, bevor sie im Jahr 1317 die Güter der Herren von Schellenberg kauften.44 Man sieht also, dass es sich bei der Herrschaft Schellenberg um kein geschlossenes Gebiet han- delt. Um 1180 hatte der ganze Eschnerberg zur Grafschaft des Hugo von Montfort gehört, dem Sohn des Pfalzgrafen Hugo von Tübingen.45 Er teil- te seinen Besitz am Eschnerberg unter seine Söhne auf, wobei Rudolf, der sich Graf von Werdenberg nannte, das Gebiet der Pfarrei Bendern mit Ruggell und Schellenberg sowie Leute und Güter zu Eschen und Mauren erhielt, während sein Bruder Hugo von Montfort Tisis, Tosters, Nofels und Bangs und ebenfalls Leute und Güter zu Eschen und Mauren bekam.46 Die Besitzungen Rudolfs wurden später innerhalb des Geschlechts wieder aufgeteilt; die werdenbergischen Leute und Güter am Eschner- berg kamen an die Linie der Grafen von Werden- berg-Sargans und von diesen an den Zweig der Grafen von Vaduz. Dazu kamen noch die Besitzun- gen der Herren von Schellenberg. Wie aus den von Johann Baptist Büchel edierten Regesten der Her- 12