Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2001) (100)

1901 BIS 2001: DIE ERSTEN HUNDERT JAHRE DES HISTORISCHEN VEREINS / KLAUS BIEDERMANN Die «Pfrundbauten» im Zentrum von Eschen. Ge- gen den Willen der Denk- malschutz-Kommission setzte sich in den 1960er Jahren ein Vorstandsmit- glied des Historischen Ver- eins für den Erhalt dieses Gebäude-Ensembles ein. An einer Volksabstimmung befürwortete die Eschner Bevölkerung schliesslich 1973 die Renovation der «Pfrundbauten». Dieses Gesetz erlaubte es der Regierung, eine Inventarliste der schützenswerten Denkmäler in Liechtenstein zu erstellen. Damit war für die Inven- tarisierung der Bau- und Kunstdenkmäler in Liech- tenstein, die bald darauf begann, erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen.39 Gemäss diesem Gesetz durfte ein Handel mit Denkmälern nur mit Einwilligung der Regierung geschehen. Das Denk- malschutzgesetz regelte auch Kompetenzen und Rechte bei archäologischen Ausgrabungen.4" In Zusammenarbeit mit der Denkmalschutz- Kommission beteiligte sich der Verein an den Vor- bereitungen für das Denkmalschutzjahr 1975. Der Vorsitzende nahm an der Orientierungskonferenz der Ostschweizer Kantone zum «Europäischen Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz 1975» am 16. Oktober 1974 in St. Gallen teil. An der Jah- resversammlung vom 23. Februar 1975 sprach Architekt Hans Rheinberger über die Bedeutung des Denkmalschutzjahres. Er betonte dabei nicht nur die Bedeutung der Erhaltung von Einzelobjek- ten, sondern verwies auch auf die Wichtigkeit des Schutzes von ganzen Ortsbildern.41 Aus Anlass des Denkmalschutzjahres gestaltete das Vorstandsmit- glied Georg Malin eine Briefmarkenserie mit den vier Motiven «Kapelle St. Mamertus, Triesen», «Ro- tes Haus, Vaduz», «Pfrundbauten, Eschen» sowie «Burg Gutenberg, Balzers». Der Gedanke, dass wirkungsvoller Denkmal- schutz nicht nur den Erhalt von Einzelobjekten be- zweckt, sondern auch um den Schutz von ganzen Gebäudegruppen (und des sie umgebenden Raums) 
besorgt sein muss, floss dann 1977 in die Neufas- sung des Denkmalschutzgesetzes von 1944. Auch wurden die zu schützenden Objekte und Gruppen nunmehr genauer definiert. Hiess es 1944 noch, «alle für die Geschichte oder die Kultur des Landes bedeutenden Objekte der Baukunst, der freien Kunst oder des Handwerks sowie Urkunden» seien 33) Georg Malin: Zur Baugeschichte der Musikschule in Vaduz. In: JBL 68 (1968), S. 219-239, hier S. 226 f. - Der Wunsch, dass das Land Liechtenstein das Rheinberger-Haus kaufen sollte, hatte der Vereinsvorsitzende Josef Ospelt mündlich Regierungschef Hoop gegenüber bereits am 13. September 1930 - nachdem der Verkauf an eine Privatperson nicht zustande kam - geäussert: vgl. Aktennotiz von Josef Ospelt im Vereinsarchiv. 34) Schreiben von Georg Malin. Mauren, an die Regierung, 18. Mai 1965. 35) Vgl. Liechtenstein 1938-1978. Bilder und Dokumente, S. 447. 36) Norbert W. Hasler: Kulturgut aus Liechtenstein - abgewandert oder verloren. In: JBL 93 (1995), S. 403-420. 37) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 16. Februar 1938. 38) LGB1. 1944, Nr. 4: Gesetz vom 28. Februar 1944 betreffend den Denkmalschutz. Der 1944 bestellten ersten liechtensteinischen Denkmalschutz-Kommission gehörten folgende Personen an: Land- tagspräsident Anton Frommelt als Vorsitzender: Architekt Hans Rheinberger, Vaduz, Josef Malin, Mauren, sowie der Vorsitzende des Historischen Vereins, Josef Ospelt - vgl. JBL 44 (1944), Vereinschro- nik, S. 113. 39) Vgl. hierzu die Ausführungen auf S. 131 f. 40) Dieser wichtige Bereich ist auf S. 104 weiter ausgeführt. 41) JBL 74 (1974), Vereinschronik, S. 189-191. 41
	        

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