Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2001) (100)

HISTORISCHES LEXIKON FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Die Erarbeitung eines liechtensteinischen biogra- phischen Lexikons hatte der Historiker Arthur Brunhart aus Balzers bereits im Jahr 1983 ange- regt. Im diesbezüglichen Schreiben an den Vereins- vorstand verwies er auf mögliche Vorbildfunktio- nen des «Österreichischen Biographischen Lexi- kons» und des «Historisch-Biographischen Lexi- kons der Schweiz».673 Die schweizerische Akademie der Geisteswissen- schaften trieb dann 1986 das Projekt eines neuen zwölfbändigen «Historischen Lexikons der Schweiz» (HLS) voran. Sie ersuchte den Historischen Verein, Möglichkeiten abzuklären, wie Liechtenstein in ein solches Unternehmen einbezogen werden könnte. Nach Auffassung des Vereins solle für das Fürs- tentum ein eigenes liechtensteinisches Werk ge- schaffen werden. Als Verfasser des Vorberichts zum «Historischen Lexikon für das Fürstentum Liechtenstein» erläu- Arthur Brunhart, Initiant und erster Chefredaktor des Historischen Lexikons, anlässlich einer geschicht- lichen Führung in Chur 
terte Arthur Brunhart dieses Projekt dem Vereins- vorstand am 4. Dezember 1987. Gleichzeitig gab er Präzisierungen und Ergänzungen weiter, die aufgrund einer Besprechung mit dem Chefredak- tor des HLS, Dr. Marco Jorio, gemacht worden waren. Der Vereinsvorstand begrüsste einhellig das geplante Unternehmen. Es bestand ein Kon- sens, dass dadurch eine wichtige Aufgabe für das Land Liechtenstein in Angriff genommen werde. Der Vereinsvorstand verwies insbesondere auf die staatsbürgerliche Bedeutung dieses Werks, welches entscheidend mithelfen könnte, liechtensteinisches Staatsbewusstsein sowie Identifikation mit der liechtensteinischen Geschichte zu fördern und zu stärken. Ebenso könnte das Historische Lexikon einen wesentlichen Beitrag für ein positives Liech- tenstein-Bild im Ausland leisten.674 Anlässlich einer ausserordentlichen Mitglieder- versammlung des Historischen Vereins stellte Arthur Brunhart am 6. Juni 1988 im Vaduzer Rathaussaal seinen Bericht und das Lexikonprojekt vor. Der Vereinsvorstand wurde ermächtigt, bezüg- lich der Finanzierung an die Regierung heranzu- treten und die nötigen Verhandlungen zu führen.675 Die Regierung begrüsste die Schaffung des Lexi- kons insbesondere auch aus nationalen Gründen und unterbreitete dem Landtag in der Folge einen entsprechenden Bericht und Antrag. Nachdem Regierung und Landtag Ende 1988 das Lexikonprojekt genehmigt und einen entspre- chenden Kredit676 bewilligt hatten, ging es 1989 darum, die rechtlichen und organisatorischen Vor- aussetzungen zu schaffen. Arthur Brunhart wurde vom Historischen Verein als Redaktor angestellt.677 Seit 1990 verfügt das Historische Lexikon für das Fürstentum Liechtenstein (HLFL) über Büroräum- lichkeiten im neuen Mehrzweckgebäude in Triesen. Mit der Stiftung «Historisches Lexikon der Schweiz» konnte der Historische Verein bereits im September 1989 einen Vertrag abschliessen.678 Im Jahr 1990 konstituierte sich der Wissen- schaftliche Beirat des HLFL unter dem Vorsitz von Rupert Quaderer.679 Dieser Beirat erörterte die vom Redaktor vorgelegten Sachfragen und befasste sich 138
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.