Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2001) (100)

1901 BIS 2001: DIE ERSTEN HUNDERT JAHRE DES HISTORISCHEN VEREINS / KLAUS BIEDERMANN Schäften. - Der Vertreter Liechtensteins benützte mit Erfolg die Gelegenheit, im Staatsarchiv in Zürich nach Urkunden über unser Land sich umzu- sehen».601 An der Ausschuss-Sitzung vom 5. Februar 1941 wurde beschlossen, an den St. Galler Stiftsarchivar Franz Perret heranzutreten. Dieser solle «die ihm in Chur in die Hände fallenden Urkunden» zur liech- tensteinischen Geschichte «für uns bearbeiten».602 In den darauffolgenden Jahren sichtete Perret das bischöfliche Archiv in Chur.603 Franz Perret schlug daraufhin vor, das Urkun- denbuch in folgenden Teilen zu bearbeiten und zu veröffentlichen: 1. Band: Urkunden aus Chur bis 1416, Urkunden aus St. Gallen bis 1416; 2. Band: Chur nach 1416 sowie St. Gallen nach 1416. Dar- aufhin sollten die Ergebnisse aus anderen Archiven (z. B. Zürcher Archiv sowie Gemeindearchive) in Buchform präsentiert werden.604 In einer Eingabe an die Regierung vom 23. No- vember 1948 nahm der Historische Verein wie folgt Stellung zum Urkundenbuch: «Für die Behandlung des Urkundenmaterials sind wir in besonderer Weise angewiesen, die besten Bearbeiter in Anspruch zu nehmen - wenn sie auch in anderem Auftrag in den betreffenden Archiven arbeiten; damit ersparen wir uns ganz wesentliche Ausgaben für unsere Arbeit. Das ist in besonderer Weise der Fall bei der derzeitigen Bearbeitung un- seres Materials im Archiv in St. Gallen. Bei der An- erkennung, die die Veröffentlichung der Urkunden des ersten Bandes auch im Kreis der Behörden gefunden hat, erübrigt es sich wohl, die Zweckmäs- sigkeit der Weiterführung dieser Arbeit zu begrün- den.»605 Für die Bearbeitung des Urkundenbuches ersuchte der Historische Verein um einen jährlichen Beitrag in Höhe von 2 500 Franken. Der Verein fuhr in sei- nem Schreiben fort, dass gegenwärtig Franz Perret in St. Gallen sowie Meinrad Tiefenthaler und Viktor Kleiner in Bregenz für das Urkundenbuch arbeite- ten und wies darauf hin: «Wenn auch diese Arbeit nicht reichlich entlöhnt wird unsererseits, so ist sie doch nicht unentgeltlich zuzumuten, weder einem 
Vereinsmitglied noch viel weniger einem Ferner- stehenden. Der Betrag kann nur so niedrig gehal- ten werden, weil die genannten Herren <nebenamt- lich> für uns arbeiten.»606 Anlässlich einer Besprechung in Bregenz, an der auch Josef Ospelt und David Beck teilnahmen, erklärte Meinrad Tiefenthaler 1955, dass er seine Mitarbeit am Liechtensteinischen Urkundenbuch aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen be- enden müsse. Auch Franz Perret beendete 1955 seine Tätigkeit für das Urkundenbuch.607 Der Vor- arlberger Regierungsrat Elmar Grabherr, zugleich Mitglied des Historischen Vereins für das Fürsten- tum Liechtenstein, empfahl Professor Benedikt Bil- geri zur weiteren Bearbeitung des Urkundenbu- ches. Dieser sicherte 1958 dem Historischen Verein 590) Protokoll der Vorstandssitzung vom 18. Juni 1958. 591) Vgl. LVaterland und LVolksblatt, 21. November 1986: Beilage zum 25-Jahr-Jubiläum der Lichtensteinischen Landesbibliothek. 592) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 10. Januar 1934. 593) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 25. April 1934. 594) Protokoll der Jahresversammlung vom 16. September 1934. 595) JBL 34 (1934). Vereinschronik, S. 139. 596) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 14. Juni 1935. 597) Protokoll der Jahresversammlung vom 3. November 1935. 598) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 10. Januar 1936. 599) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 28. Oktober 1936. 600) JBL .38 (1938), Vereinschronik. S. 153. 601) Ebenda. 602) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 5. Februar 1941. 603) JBL 44 (1944), Vereinschronik, S. 111. 604) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 7. Januar 1946. 605) Eingabe des Historischen Vereins an die Regierung, 23. Novem- ber 1948. 606) Ebenda. 607) Vgl. Protokoll der Vorstandssitzung vom 5. Mai 1955. - Der St. Galler Staatsarchivar Karl Schoenenberger hatte erklärt, dass eine weitere Mitarbeit von Franz Perret am Liechtensteinischen Urkun- denbuch problematisch sei, da dieser als fixbesoldeter Staatsbeam- ter keine Nebenbeschäftigungen mehr übernehmen dürfe. 127
	        

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