Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2001) (100)

1901 BIS 2001: DIE ERSTEN HUNDERT JAHRE DES HISTORISCHEN VEREINS / KLAUS BIEDERMANN Besitzerinschrift und Gesamtansicht des ins Schweizerische Landes- museum nach Zürich abgewanderten Römer- helms aus Schaan. Um solche Abgänge zu verhin- dern, erliess die liechten- steinische Regierung 1888 eine Verordnung, die in- dessen wirkungslos blieb. 
III. betreffettb antiqnoriidic gnnbt. § 1. ÜBetin ©egenita'nbe gefunben werben, iueld)e einen antu quartieren ÜBeru) befigen, fo ift ber ginber »erpfltcbtet, binnen 3 Sagen fneüott an bie f. 9Jegierung bie Sinnige ju erftatten. § 2. Ofme ©enefjmigung ber f. ^Regierung bürfen berartige gunbrjbjefte nicht in baZ 3tn3lanb ueräujjert tterben. § 3. ®ie Uebertretuttg uorftebenber Stnorbttungen wirb im Simte ber beftebenben Sorfcbriften beftraft. [yüvftl. Regierung. Söabuj, gm 21. September 1888. t>on Qfn ber SDiaur m p. Sanbe3»eth>efer. Villa in Nendeln und wertete die Befunde unter fachlicher Beihilfe des Archäologen Samuel Jenny aus Bregenz aus. Dies war die erste wissenschaft- liche Grabung in Liechtenstein.467 Dass ein Grossteil der Funde ins Vorarlberger Landesmuseum ging, kann doch positiv bewertet werden. So war Gewähr für eine sorgfältige Aufbe- wahrung des Fundgutes gegeben; denn in Liech- tenstein war man sich damals der Bedeutung die- ser Gegenstände noch zuwenig bewusst. Zwar wurde schon 1888 eine Regierungsver- ordnung erlassen, die den Verkauf antiquarischer Gegenstände ins Ausland bewilligungspflichtig mach- te und ausserdem die Finder von «Altertümern» verpflichtete, ihre Funde innert dreier Tage der Re- gierung zu melden. Doch diese Verordnung blieb relativ wirkungslos.468 Die Gründung des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein im Jahr 1901 trug Ent- scheidendes zur Förderung des Bewusstseins für den Wert dieser Funde und Altertümer bei. Bemer- kenswert ist jedoch, dass dies in den ersten Ver- einsstatuten noch keinen direkten Niederschlag fand. Die archäologische Erforschung unseres Lan- des erhielt dann den entscheidenden Impuls erst im Jahr 1909, als Albert Schädler an der Jahres- versammlung über die Urgeschichte Liechtensteins referierte. Schädler stellte vorgeschichtliche und römische Funde vor und regte zugleich an, eine wissenschaftliche Funddokumentation und Samm- lung aufzubauen. Diese Anregung wurde schliess-lich 
anlässlich der Statutenrevision von 1912 auf- genommen und es war nun erklärtes Ziel des Historischen Vereins, im Jahrbuch auch Berichte über archäologische Funde und Erwerbungen zu publizieren.469 457) Protokoll der Vorstandssitzung vom 3. Dezember 1965. 458) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 19. Dezember 1930. 459) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 9. Mai 1928. 460) Protokoll der Vorstandssitzung vom 10. Oktober 1989. 461) Protokoll der Ausschuss-Sitzung vom 18. September 1933. 462) JBL 80 (1980), Vereinschronik, S. 312. 463) JBL 93 (1995), Jahresbericht, S. 351. 464) Ursprünglich kam die Familie Douglass aus Schottland. 465) Vgl. dazu den Beitrag: Archäologie in Liechtenstein. Verfasst von Felix Marxer. In: helvetia archaeologica. Heft 34/36. Basel/ Zürich, 1978, S. 77-88. Dieser Überblick bildet das Fundament für die nachfolgenden Ausführungen zur Archäologie in Liechtenstein. 466) Vgl. dazu die Ausführungen von Norbert W. Hasler in seinem Beitrag über die Sammeltätigkeit des Historischen Vereins an anderer Stelle in diesem Jahrbuch, auf S. 243 auch ein Bild Stellwag von Carions. 467) Felix Marxer: Archäologie in Liechtenstein. In: helvetia archae- ologica. Heft 34/36. Basel/Zürich, 1978, S. 77. 468) Vgl. hierzu die Ausführungen im Kapitel «Denkmalschutz» auf S. 39-42. 469) Vgl. auch Ausführungen im Kapitel «Zielsetzungen und Auf- bau» aufS. 35; sowie Albert Schädler: Prähistorische und römische Funde in Liechtenstein. Ein Beitrag zur Urgeschichte unseres Landes. In: JBL 9 (1909), S. 5-25. 103
	        

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