Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1910) (10)

Die Huldigungsakte bei dem Uebergang der Herrschaft Schellenberg und Grafschaft Vaduz an die Fürsten von Liechten- stein und an die Primogenitur des fürstl. Hauses fielen in eine für die Geschichte unseres Landes denkwürdige Zeitperiode, in Welcher noch die Nachklänge der vielfachen Wirren der letzten Hohenemserzeit und das damit zusammenhängende Mißtrauen der Bevölkerung deutlich wahrzunehmen waren. Während Graf Kaspar von Hohenems (1613—1640) durch seinen soliden haushälterischen Sinn fein Geschlecht in die Höhe gebracht hatte, führte die finanzielle Mißwirtschaft seiner Nach- kommen, von denen mehrere in verschwenderischer Weise dem Luxus und der Verweichlichung huldigten, zum Niedergang. Die dadurch verursachte Schuldenlast, welche zu einem großen Teil non den beiden Landschaften' gegen sogenannte Schadlosbriefe') verbürgt worden war, wuchs mächtig in die Höhe und brachte auch den ohnehin durch kriegerische Ereignisse, ansteckende Krank- heiten (Pest) und die Geißel der Hexenprozesse schwer heim- gesuchten Landschaften viel Ungemach. Dazu kam eine Reihe von Willkürlichkeiten^), mit welchen das Volk gegen alles Herkommen nnd verbriefte Rechte von den letzten Grafen belästigt worden war. Die Landschaften führten daher wegen all dieser Vorkommnisse bei dem Kaiser Beschwerde und riefen den kaiserlichen Schutz an. Der Kaiser willfahrte auch dieser Bitte im Jahre 1684 und über- trug die Regierung des Landes einer kaiserlichen Administration, an deren Spitze der Fürstabt Ruprecht von Kempten stand. Die kaiserliche Administration der Landschaften dauerte mit einer Unterbrechung in den Jahren 1685—1688 bis zum Ueber- gang der Regierung an die Fürsten von Liechtenstein in den )̂ Im Gemcindearchiv von Schaan befinden sich fast sämtliche dieser Schadlosbriefe, in welchen die Grafen von Hohenems den Landschaften für die geleisteten Bürgschaften Schadloshaltung garantierten. Diese Urkunden stammen aus der Zeit von 1641—1691. Die Regesten zu denselben habe ich im Vtll. Jahrbuch unseres Vereins (1903) S. 125 ff. veröffentlicht. Es sind dies die Regesten-Nummern 94, 101, 103, 115, 128, 146, 147, 151, 152, 157, 160, 180, 181 und 183. 2) Vergl. die Regesten-Nr. 169 und 170 im VIII. Jahrb. S. 139 f.
	        

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