Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1910) (10)

— 17 — hören werden, sie bei ihren alten Rechten und Gerechtigkeiten und guten Gewohnheiten schützen und schirmen werde. Alsdann brachte Landvogt Baur das bezügliche fürstl. Reskript vom 21. Mai 1712, welches diese Bestätigung enthielt, und die Eidessormcl zur Ver- lesung, worauf ohne weitere Einsprache der Huldigungsakt voll- zogen wurde. Mit diesem Ereignisse wurden die beiden Landschaften nach der seit 1699 bestandenen kurzen Trennung wieder unter ein Szepter verbunden. Wenige Tage nach dem Huldigungsakte, am 16. Juui 1712, starb Fürst Hans Adam; mit ihm erlosch die Karolingische Linie. Zufolge seiner letztwilligen Verfügung fielen die beiden Reichsherrschaften Vaduz und Schellenberg an den Fürsten Josef Wenzel von der Philippinischen Linie. Josef Wenzel wurde im Jahre 1696 geboren, war demnach bei dem Ableben des Fürsten Hans Adam erst 16 Jahre alt, also minderjährig. Dessen Vater Fürst Philipp Erasmus war im Jahre 1704 ge- storben, weßhalb für den minderjährigen Fürsten Jos. Wenzel als Vormünder- Walter Fürst von Dietrichstein und Maximilian Graf Kaunitz bestellt wurden. Chef und Regierer des fürstlichen Hauses wurde Fürst Anton Florian, der ältere Bruder des obengenannten Fürsten Philipp Erasmus. Am 12. März 1718 schloß Fürst Anton Florian mit seinem nun großjährig gewordenen Neffen und Schwie- gersohn, dem Fürsten Wenzel, einen Tauschvertrag ab, in welchem Fürst Wenzel die Herrschaften Vaduz und Schellenberg an Anton Florian abtrat,') wogegen dem Fürsten Wenzel die Herrschaft Rumburg überlassen wurde. Fürst Anton Florian hatte durch be- sondere Unterstützung des Kaisers Karl VI. für sich und seine männlichen Erben die Einführung in das Reichs-Fürsten-Kollegium bereits schon im Jahre 1713 erreicht gegen Ausstellung eines Re- Zugleich wurde demselben das Recht aus jene 250,000 Gulden abge- treten, welche Fürst Hans Adam im Jahre 1708 dem schwäbischen Kreise geliehen hatte, um Sitz und Stimme im Kreise zu erhalten. 75,000 Gulden wurden bereits im Jahre 1737 zurückbezahlt. Bezüglich des Schuldrcstes von 175,000 Gulden wurde im Jahre 1809 ein Vergleich geschlossen, wo- nach zum endgültigen Austrag der Angelegenheit noch ein Betrag von 92,000 Gulden R.-W. zurückbezahlt wurde. Dieses Kapital wird seither be der fürstlichen Majoratskasse in Wien besonders verwaltet. Vergl. I. Jahr- buch S. 35 und Kaiser S. 443 f.
	        

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