Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1910) (10)

— 1Z — «n, welcher gestalten die Reichsfreiherrschaft Schcllenberg an Jhro Hochfürstl. Gnaden von Liechtenstein mit allergnüdigst kaiserl. Approbation käuflich überlassen worden sei, dannen hero sich gebühren wolle, sie die Unterthanen derjenigen Pflichten, mit welchen sie bishero einer kaiserl. Administrations - Kommission zu- gethan gewesen, zu entlassen, und hingegen an S. Hochfürstl. Gnaden von Liechtenstein als ihrem nunmehro Gnädigsten Fürsten und Herrn anzuweisen." Anschließend an diese Ansprache verlas der Aktuar das kaiser- liche Dekret, in welchem Kaiser Leopold den Verkauf der Herr- schaft Schellenberg an den Fürsten von Liechtenstein genehmigt hatte, und die den anwesenden Abgeordneten vom Fürstabt Rup- recht von Kempten und vom Fürsten Joh. Adam Andreas von Liechtenstein für den Huldigungsakt ausgefertigten Vvllmacht- schreiben. „Nach diesem hat der Hochfürstl. liechtenstein. Abgeordnete (fürstl. Rat und Amtmann Joh. Franz Baur') den Unterthanen gleichfalls einen kurzen Vortrag gethan und 
die ^ormnl8.ui M-^- rnsnti, wie hernach gesetzt, ablesen lassen: Ihr werdet schwören einen leiblichen Eid zn Gott und denen Heiligen, dem Durch- lauchtigsten Fürsten und Herrn Johann Adam Andreas Fürsten und Regierer des Hauses Liechtenstein getreu, gehorsam, gewärtig, bottmäßig, steuer- frohn- und dienstbar zu sein, dero Nutzen nnd Frommen nach euerem besten Vermögen zu befördern, Schaden und Nachtheil zu wenden. Und daß ihr Seine Durchlaucht nun fürohin für Euern rechtmäßigen Leib-, Grund- und natürlichen Herrn auch Obrigkeit erkennen, selbige und dero nachgesetzte Be- amte ehren, deren jeweilen ergehenden Gebote und Verbote, auch rechtmäßigen und billichen Satz-, Land- und Pollizeiordnungen gehorsam nachkommen, und geloben, bei niemand anderen, dann höchstgedacht seiner Hochfürstl. Durchlaucht und dero nachgesetzten Dcr zum Verwalter der Herrschast Schcllenberg gesetzte Johann Franz Baur nahm später seine Wohnnng in Feldkirch, wo der Fürst das ini Jahre 1698 abgebrannte kaiserliche Hnbhans angekauft und wieder ausgebant hatte. Das Hans wurde das „liechtensteinische Haus" genannt und diente auch in der Folge bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts den liechtenstein. Landvögtcn als Wohnung. Dasselbe ist heute noch gut erhalten und jetzt im Besitze dcr Familie Tschavol. Oberhalb des Haupttorcs ist das fürstlich liechtensteinische Wappen angebracht.
	        

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