- 89 — Landammanns fungierten, abgeschafft und in jeder Gemeinde ein Richter mit beschränkten Kompetenzen bestellt. Die Leitung des Landes, die Gesetzgebung, das Steuerwesen u. s. w. oblagen nun- mehr einzig der Regierung. Es muß übrigens anerkannt werden, daß in dieser Zeit auch manches zweckmäßige Gesetz, es sei z. B. nur an die Einführung des Grundbuches im Jahre 1809 erinnert, geschaffen wurde. Im Jahre 1815 wurde Liechtenstein auf Grund des Wiener Kongresses Mitglied des deutschen Bundes und erhielt abgesehen von den übernommenen Bundespflichten die, volle Selbst- ständigkeit. Der 13. Artikel der Bundesakte, nach welchem alle deutschen Bundesstaaten eine landständische Verfassung besitzen sollten, wurde bei uns durch Erlaß der oben bereits besprochenen Verfassung vom Jahre 1818 befolgt. Die damals zu Stande ge- kommenen Verfassungen haben wohl in keinem Staate den gehegten Erwartungen entsprochen. Das gleiche war auch in unserem Lande der Fall und führte zu wiederholten Versuchen, so besonders in den Jahren 1848 und 1849, entsprechende Verfassungsänderungen zu Stande zu bringen. Im Jahre 1862 trat bei uns diese Aenderung in einer umfassenden, gründlichen und von freiheitlichen Ideen getragener Weise ein und wir erhielten damit eine Jnstitu- tion, dessen oben mitgeteilte Grundzüge ihre Bedeutung und ihren großen Wert am besten kennzeichnen. Sofort nach der Publikation der neuen Verfassung (26. September 1862) wurden von der Regierung die nötigen Schritte zur Vornahme der Landtagswahlen gethan. Es wurden vom Volke beziehungsweise von den Wahlmännern folgende 12 Abgeordnete gewählt: Postmeister Franz Wolfinger von Balzers, Josef Bargetzi von Triefen, Pfarrer Johann Baptist Büchel von Triesenberg, Landesphysikus D!- Carl Schädler, Landrichter Markus Keßler, Josef Anton Kirchthaler und Reallehrer Georg Fischer von Vaduz, Landesthierarzt Christoph Wanger und Baptist Ouaderer von Schaan, Joh. Josef Schaffhauser von Eschen, Pfarrer Josef Erni von Ruggell, Andreas Kieber von Mauren. Vom Landesfürsten wurden ernannt: Johann Georg Marxer von Vaduz, Pfarrer Josef Ginelch von Balzers und Franz Josef Kind von Bendern.