Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

I Die H'erioöe 1862—1873. Zum Arbeitsfelds des historischen Vereins gehört auch die neuere Geschichte unseres Landes. Die Veröffentlichung der vor- liegenden Abhandlung, welche auf dem Studium der Landtags- akten und der früheren, vor dem Jahre 1862 bestandenen Gesetzes- verhältnisse beruht, ist daher schon im Sinne der Vereinsstatuten berechtigt. Es sind aber noch besondere Umstände, welche diese Arbeit als zeitgemäß und wohl auch als erwünscht erscheinen lassen. Ein so kleines Staatswesen, wie das unserige, verfügt natur- gemäß nicht über große Blätter, Schriften und Specialwerke, die den wirtschaftlichen und Politischen Entwicklungsgang des Landes in ausführlicher und gründlicher Weise zur allgemeinen Kenntnis bringen. Außer dem Landesgesetzblatte, das seit dem Jahre 1863 erscheint, aber nur im Besitze weniger ist, bringen uns die meist summarisch gehaltenen Landtagsberichte, welche in der ersten Zeitung des Landes „der Liechtenstein. Landeszeitung" vom Jahre 1863 bis Mitte 1868, vom Jahre 1873 an in der „Lichtenstein. Wochen- zeitung" und später vom Jahre 1878 an in dem „Liechtensteiner Volksblatt" erschienen, einige Aufklärung über den Gang und das , Resultat der Landtagsverhandlungen, i) Die vor dem Jahre 1862 bestandenen Gesetze und Einrichtungen sind aber, soweit einige der- selben nicht jetzt noch in Kraft stehen, der gegenwärtig lebenden Generation zumeist unbekannt. Den Werth und die Bedeutung unserer, seit der Gründung der Verfassung vollzogenen politischen Entwicklung und der hieraus entstandenen neuen Gesetze und Organisationen können wir nur dann richtig beurtheilen, wenn wir das alte und das neue Kleid kennen und vergleichen lernen. Ich glaube daher denjenigen, die sich um die Geschichte unseres Landes interessieren, einen Dienst zu erweisen, wenn ihnen in unserem Jahrbuche ein zusammenfassendes und auf gründlichem Quellen studium beruhendes Bild über unsere neuere Politische Entwicklung ') Von Mitte 1868 bis 1873, und die ersten drei Quartale des JahrcS 1878 fehlen die Veröffentlichungen über den Landtag gänzlich, weil in 
dieser Zeit keine Zeitung im Lande erschien.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.