Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— iI — ungeöffnet und ungebraucht, so lang es dervsclben gefällig, in- dem gantz keine Zeit ausgeschlossen, behalten und verwahren wolle, uud so sich begebe, über kurtz oder laug, daß nach der Zeit und -lato vbbcgrisfencr unser Kayserlichen begnadungen der bemelt Fürst Gundagger von Liechtenstein und obgemeltSr Liebden Erben und Nachkamen sich deren unser Kayserl: Gnaden und Freyheiten in einem oder 
mehr prusten, verbeulen, stnckh oder »itieulsn, eintwcder durch Mlschweigen oder öffentlich aus guttem willen, nit gebrauchen oder auch gleich wider diese unsere be- gnädignngen in einem oder mehr selbst das widerstliche thuen, handlen, auch dasselbe wider alle diese unser begnädigungen zu geschehen, annehmen und bewilligen würde, zu einem oder mehr- mahlen, und so vfft das Geschehe, daß doch solches alles Ihr sowohl an den nachgelassenen als 
unnachgclassenen pnnetsn und artieulsn dieser begnädigungen und freyheiten, da Sie gleich selbs darwidcr gehandlet und bewilliget hctte, gantz unnachthcillig und allerdings unschädlich seyn, sonder Sie sich, wann und so vsst Ihrer Liebden das Gefällig und Gelegen seyn wird, wider- uiub allenthalben und in allen dingen von nettem all- derselben unserer begnädigungen Kräftiglich und würckhlich brauchen solle, konnte nnd möge, in aller Gestalt und müssen, als ob zuvor dar- widcr nichts gehaudlet, zugelassen noch bewilliget, sondern solch- unser Freyheiten all widerumb von neüem von uns oder unsern Nachkommen dero Gegeben und zugestelt wären worden, die Wir Ihr auch in allen solchen Fällen, so vfft sich die begeben, widerumb vvu gautz neuen dingen von Worten zn Worten, wie dieser uuscr Kayscrlicher begnädigungsbriess vermag. Jetzt als dann und dann als Jetzt kräftiglich uud in aller Gestalt, als vb nie darwidcr gehandlet, Geschehen oder etwas bewilliget worden wäre, Zugestelt, gegeben, mitgetheilt und uufgericht haben wollc. an dem allen anch S' Liebden weder verschcinnng zehcn oder mehr Jahr und Zeith, auch sonst einige andere Handlungen, so den Freyheiten mit der That widerwärttig Geschehen, noch auch sonst einige andere Sachen vder Ursachen, dardurch außerhalb diser unserer begnädigungen die Freyheiten uuwürckhlich und unCrässtig Gemacht werden möchten, gantz kcinen Schaden, nach- theill noch einige Schwächung vder unkrässtigung diser uuscrer Freyheiten bringen svll, kann noch mag, dann Wir solches aus vollkomenhcit 
unser Kayser-, König-uud laudsfürstl,macht aufgchebt, auch derselben hiemit gäntzlich und 
gar äsro^irt haben wollen. Wir Hoden auch S^ Liebden disc besondere gnad und Freyheit Gegeben, daß so vfft Sie sich dieser unserer Freyheitcn
	        

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