Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 04 — Kayl: prtvi.i>xi>» Gnaden, Freyheiten, Bortheile, Recht und gerechtigkeiteu auf vbged.achtes neues Fürstenthumbs Liechteusteiu Jetz- und künftige Nc- sitzer aus Kayl, machwvllkomenheit zu übertragen uud als jetzt Regierender Römischer Kayser zu bcstcittigen gnndiglich genihetc», wie solche von Wort zu Wort hernach geschriben stehen und also lautheu: Wür Ferdinand der Ander von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser, zu allen Zeichen mehrer des Reichs in Ger- manien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmaticn, Crvaticn und Scla- vonien König, Ertzhertzog zu Österreich, Hertzog zu Burgundt, zu Brabant, zu Steyer, zu Körnten, zu Krain, zu Lützenburg, in Württenberg, Ober- uud NiederSchlesicn, Fürst zu Schwaben, Marggraf des Heyl, Rom, Reichs zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nieder-Lausnitz, gesürster Graf zu Habsvurg, zu Tyroll, zu Pfirdt, zu Kyburg und zu Britz, Landtgraf in Elsaß, Herr auf der Windischen Marckh, zu Portcnau, und zu Salms, bekhennen für uns u»d unsere Nachkommen am heyl. Reich, auch .andern unseren Erbkönigreichen, Fürstenthumben und Landen öffentlich mit disein Briefs und thun khundt allermäniglich; Wie wohl die Höhe der. Röm,: Kaylen: Würdigkeit, darein uns der allmächtige Gott nach seiner vätterlichen Fürsehung verord- net und gesetzet hat, durch macht Ihres crleüchten Throns mit vielen herrlichen Edlen Geschlechten und Unterthanen gezieret ist; Jedoch weil solche Kayl: Hoheit Jemehr die uralten Edlen Ge- schlecht ihrem adelich fürtrefflichen Herkommen, Tugenden und Verdienen nach, mit Ehren, würden nnd wohlthatten begabt, desto herrlicher erscheinet, auch die Unterthanen durch erkantuus Kayl: mildigkeit zu desto mehr schuldige» Gchorsamb, verhalten, ritter- lichen, redlichen Thattcn und getreuen, stetten, beständigen Diensten gereiht und bewegt werden: Und ob wir wohl aus jetzt berührter Kayl: Hohheit und rliAniteet. auch angebvhrner gütte und milde alle und jede unserer nnd des -heyl: Reichs, auch obgemelter unserer ErbKönigreich, Fürstenthumb und landen, Unterthanen und getreüen. Ehr, Würden, aufnehmen uud Wohlstand zu be- trachten, und zu befördern-allzeit geneigt seyn, So ist doch unser Kayl: Gemüth nit unbillig mehrbewegt und begierlicher vor an- dcrm die Jenigen zu hohen Ehren und würden zu erheben und zn setzen, deren VvrEltern und die von uhr alten hohen und Vornehmen standgebohren und hcrkvme», sich in unseren und des Heyl.' Reichs, auch unserer ErbKönigreichen, Fürstenthumben und Lande», bevorab i« unsers töbl,: Ertzhaus Österreichs obliegenden
	        

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