Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— V0 — <Is «lato VeldtKirch den Neün und zwanzigsten 8«-pt«mbris ^nno Ein Tausend Sechshundert Sechs und Neünzig der Schnits und beed- vorige Vergleich äs ^nno Ein Tausend Sechshundert Virzehen, und -Xnno Ein Tausend Sechshundert Neün nnd Achtzig errichtet, auf- gehellt; wie auch allergnädigste Kayl, Oonürmation gestellt, also auch erfolget, alle künstige postulancl^ militari» st eireulari», die inögen nun Nahmen haben wie sie wollen, nicht weniger die marcb und remaieb, (?»ntonir- und postir- auch würkliche Einquartirungen auf die Unterthanen beeder Graf- und Herrschasten Vaduz und Schellen- berg, docguv ctietante Mrs Lnpsrioritatis et lexv tuuäamsntali übersetzet und überbunden, einfolglich ein jeweiliger Herr und Inhaber dieses bevor übermäßigen Lastes befrewt worden, also daß auch zu ewigen Welt-Zeitheu der fürstl, Herr Käufer so.« eolleetaväi et sxi- Aenäi guantum matrieulare et eiroulare sambt dehme, was des heyl. Röm, Reichs und Creyses Verfassung, deren Ueberleg- und Berat- schlagungen mit sich führen, in aetivi» et passivis, hievon nicht ge- endert noch außgenomen, alß ein imeckiater freyer Reichs-Stand dieses getroffenen Kaufs halber selbsten üben und exereiren sollen, oder durch dero jederweilige Beambte und Befehlichshaber thun lassen mögen, zu welchen anietzo berührten Mribus wird Neündtens der fürstl. Herr Käufer auch in all übliches Herkoinen, Recht und alte Gewohnheit, was weitteres in smixr»tionibu8 in ein- und abzug gebräuchlich derseits observsu? gemäs, nicht weniger in allem anderen Rechte zu gebietten und zu verbitten nnd sonsten zu -itktnirsn der fürstl Herr Käufer immitirec und mit deren unäis- putirlichen sxsreitio in kraft dieses Kaufs und erfolgter immission so behueft, nutz- und ersprißlich es inier seyn kan und mag, am be- ständigsten staoiliret nnd eingesetzet wird. Und diesem nach Zehendtens sollen die Herren Grafen von HohenEmbs zu ewigen Zeithen an dieser also verkauften Herrschaft Vaduz nicht das mündeste suchen, sondern sich in allem diesem lüootraetui gemäs emikormiren wider setbten in geringsten nichts vornehmen, sich weiters von heintigen dato an von Vaduz nicht mehr schreiben, wie dan alle hierzue ciunen.nq.rie moäo dienlichen Kenelieieu Rechts- Lxceptioner, und Freyheiten, wie diese imer Nahmen haben oder erdacht werden könten, auf Ewig allerseits renunoijrvt wird. Schliißlichen Ist gegenwärttiger niit Allerhöchsten autkoritset nach vorhero wohlüberlegter Sachen ir» tavorem des Gräfl. Hauses von HohenEmbs und dero ^»miliae zum besten geschlossener Kauf-lüoutrset in drey gleichlautende Lxsmplarien durch die obbenante hochansehent- liche Oomission von dem Herrn Jacob Aannibal, Fridrich Grafen von HohenEmbs, und dem hochfürstl: Lichtensteinischen Rath uud
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.