Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 34 — Friedrich verwendete. Er brachte auch 1807 den schon 1375 in Folge Eingangs erwähnten Machtspruches des Herzogs Albrecht III. in fremde Hände gelangten ursprünglichen Stamm- sitz des österreichischen Hauses, nämlich Schloß und Herrschaft Liechtenstein bei Mödling wieder an sein Geschlecht und erwarb desgleichen 1814 den Stammsitz des steirischen Hauses. Fast 76 Jahre alt beschloß Fürst Johann I., allseitig ver- ehrt und hochangesehen, am 20. April 1836 seine Tage, worauf Alois 
II. sein ältester, am 26. Mai 1796 geborener 
Sohn Fürst Alois II. l83k-i858 Joseph) Regierung gelangte. Unter ihm erholte sich das Land nach und nach wieder von den schweren Folgen der vorangegangenen Kriegsjahre. Um das Wohl seiner Unterthanen väterlich besorgt, erließ er eine Reihe nützlicher Gesetze, verbesserte Verwaltung, Justiz und Schule und traf verschiedene Einrichtungen, deren Bestand ihn überdauert hat. In letzterer Hinsicht ist außer der Einführung eines Waisenamtes (1836) und der Gründung eines seither zu an- sehnlicher Bedeutung gelangten Landes-Armenfondes (1845) insbe- sondere auch der im Jahre 1852 wegen Aufnahme Liechtensteins in den österreichischen Zollverband abgeschlossenen Staatsvertrag vom 5. Juni 1852 zu nennen, welcher in seinen wesentlichen Bestimmungen noch heute geltend, unter voller Wahrung der landesherrlichen Hoheitsrechte §es Fürsten freien Verkehr zwischen Vorarlberg und Liechtenstein herstellte, letzteres aus der Absonderung, in der es sich dem übrigen Deutschland gegenüber befand, befreite und durch das jährliche Einkommen, das er dem Lande sicherte, eine feste und ergiebige Grundlage zur Deckung der Staatsbedürf- nisse schuf. Auch wurden untch dem Fürsten Alois vorbereitende Einleitungen zu einer neuen Verfassung für das Fürstenthum getroffen. Ein für das fürstliche Haus sowie für das Land bedeut- samer Schritt geschah durch Abschluß eines Familienvertragcs, welcher von dem Fürsten am 1. August 1842 und nach ihm von den übrigen Agnaten des fürstlichen Hauses in den Jahren 1843 und 1844 unterzeichnet wurde. Es ist bereits früher berichtet worden, unter welchen Um- ständen Fürst Hans Adam dem schwäbischen Kreise im Jahre 1708 ein Kapital von 250,000 Gulden unverzinslich vorstreckte und wie dieses
	        

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