Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 274 — Landesfürst Johann dem Vereine einen jährlichen Beitrag von 200 Kronen. Die Vereinsvorstehung 
hat diesen Akt fürst- licher Munificenz am 29. April 1901 mit einer Dankadresse an Seine Durchlaucht beantwortet. In der Sitzung vom 26. August 1901 bewilligte der Landtag dem Vereine 
im Hinblicke auf dessen 
patriotischen Zweck bis auf Weiteres eine jährliche Landessubvention von 200 Kronen. MericHtigungen. S. 88. Z. 4 von oben l. „der Bann" statt den Bann. S. 89. Z. 15 u. 16 von unten l. „deren" statt dessen und „ge- tragenen" statt getragener. S. 116. Z. 1 von oben l. „Wuhrgesetzes" statt Wehrgesetzes. S. 136. Z. 1 von oben l. „den Bau" statt der Bau.
	        

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