— 274 — Landesfürst Johann dem Vereine einen jährlichen Beitrag von 200 Kronen. Die Vereinsvorstehung
hat diesen Akt fürst- licher Munificenz am 29. April 1901 mit einer Dankadresse an Seine Durchlaucht beantwortet. In der Sitzung vom 26. August 1901 bewilligte der Landtag dem Vereine
im Hinblicke auf dessen
patriotischen Zweck bis auf Weiteres eine jährliche Landessubvention von 200 Kronen. MericHtigungen. S. 88. Z. 4 von oben l. „der Bann" statt den Bann. S. 89. Z. 15 u. 16 von unten l. „deren" statt dessen und „ge- tragenen" statt getragener. S. 116. Z. 1 von oben l. „Wuhrgesetzes" statt Wehrgesetzes. S. 136. Z. 1 von oben l. „den Bau" statt der Bau.