Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

^ V, Jedes Mitglied des Vereines erhält ei» Eremplar des Jahresbuchcs unentgeltlich, NichtMitglieder können das Jahrbuch gegen Bezahlung eines vvm Vereinsvorstande jeweils zn bestimmenden Preises erwerben, K 7, Der Verein wählt ans seiner Mitte einen Vorstand, be- stehend aus einem Vorsitzenden, einem Schriftführer, einem Kassier und zwei anderen 
Mitgliedern, Dieser Vorstand hat die Beschlüsse des Vereines zu vollziehen und insbesondere die Redaktion des Jahrbuches zu besorgen. Die Amtsdnucr des Vereinsvorstandes erstreckt sich auf 5 Jahre, 8, Bei den VereinSversammlnngcn werden 
die Beschlüsse durch Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, § 9, Die Auflösung des Vereines kann nur in einer außerordent- lichen, eigens zu diesem Zwecke einzuberufenden Hauptversammlung er- folgen. Die Gültigkeit des Anslösuugsbeschlusses erfordert die Zwei- drittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, Dieselbe» haben durch Stimmenmehrheit über die Verwendung des vorhandenen Vermögens des aufzulösenden Vereines zn beschließen. Nach 
der Feststellung dieser Statuten schritt die Versamm- lung zur Wahl des Vereinsvorstandes. Es wurden gewählt: Vorsitzender: D?- Albert Schädler. Schriftführer: Landes- vikar und Canonicus I. B. Büchel. Kassier: Oberlehrer Feger. Weitere 
Mitglieder: Fürstl. Cabinetsrath Carl 
v. In der Maur, Egon Rhcinberger. Anschließend an die Konstituierung des Vereins wurde die Versammlung durch den interessanten Vortrag des Landesvikars I. B. Büchel über 
die Herren von Schellcnberg ersreul. Der Vorsitzende dankte dem Vortragenden für die belehrende Studie, welche zumeist auf ganz neuem, mühsam zusammengesuchten Quellen- material beruht, und hofft, daß diese Arbeit in einer vom Verfasser in Aussicht genommenen erweiterten Form in nnserem historischen Jahrbuch bald erscheinen werde. Die Vereinsstatuten erhielten von Seite der fürstl. Regierung mit Erlasse voin 22. Februar 1901 die behördliche Genehmigung. Durch Vermittlung 
des fürstl. Cabinetsrathes Carl 
v. Jlr der Maur gewährten Seine Durchlaucht der regierende
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.