— 272 — Kräfte erreichbar. Zu einer gründlichen und quellenmäßigen
Er- forschung der Geschichte unseres Landes sei daher das Zustande- kommen
eines historischen Vereins geradezu Bedürfnis. Die für unsere Verhältnisse über Erwarten zahlreiche Betheiligung, welche die Einladung gefunden
habe, sei wohl
der beste Beweis, daß der ideale und zeitgemäße Plan,
einen solchen Verein zu gründen, vielseitig gebilligt werde. Nach diesen einleitenden Worten erklärten sich
alle An- wesenden bereit, dem zu
gründenden historischen Vereine als Mit- glieder beizutreten. Hierauf wurden die vom vorbereitenden Komite entworfenen Vereinsstatnten artikelweise berathen und mit einigen
kleinen Ab- änderungen in
folgender Fassung festgestellt: Statuten. § t. Der historische Verein des Fürstenthuins Liechtenstein hat den Zweck, die vaterländische Geschichtskundc zu fördern, Z 2. Um diesen Zweck zu erreichen, wird der Verein ein historisches Jahrbuch herausgeben. Dasselbe soll enthalten: Die Protokolle über die Verhandlungen des Vereines, b) größere und kleinere Aufsätze über die ältere, neuere und neueste Geschichte des Landes und einzelner liechtensteinischen Gemeinden, o) eine thunlichst vollständige Sammlung aller noch vorhandenen, unser Land und unsere Gemeinden betreffenden wichtigeren Urkunden von den ältesten Zeiten an. 3. Mitglied des Vereines kann jeder unbescholtene In- und Ausländer werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand des Vereines. Z 4. Die Einnahmen des Vereines bestehen: a) In Jahresbeiträgen der Mitglieder, d) in freiwilligen Vergabungen aller Art. Der Jahresbeitrag eines Mitgliedes beträgt 4 Kronen ö. W. K 5, Der Verein
versammelt sich ordentlicher Weise alljährlich einmal im Frühling und
beschäftigt sich dabei mit den im
Z 2 bezeichneten Aufgaben, mit der Anhörung von Vorträgen einzelner Mitglieder über Gegenstände der vaterländischen Geschichte und freier Diskussion über dieselben.