Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 25 — weshalb sein beträchtlicher Besitz größtentheils an die Linien seiner beiden Brüder fiel. Gundacker, von den obenangeführten drei Söhnen Hart- manns II. der jüngste, that sich in verschiedenen hohen Hof- undStaats- ämtern durch ungewöhnliche Gewandtheit hervor und legte bei zahl- reichen wichtigen politischen Missionen, die ihm während des 30jährigen Krieges übertragen worden waren, besondere Umsicht an den Tag; unter Kaiser Ferdinand II. als Kammerpräsident, Geheimer Rath und Obersthofmeister zu großem Einfluße gelangt, verblieb er auch unter KaiserSerdinand III. in letzterer Stellung. Wie schon früher sein Bruder Carl, so erhielt auch Gundacker 1608 die Titulatur: „Hoch- und Wohlgeboren"; seiner vorerwähnten Erhebung in den Reichsfürstenstand folgte eine Reihe weiterer Auszeichnungen und zwar zunächst am 19. August 1624 die Verleihung des Prädikates „Oheim", eine den Mitgliedern des fürstlichen Standes von Seiten des Kaisers gewährte Ehrenbczeichnung, mit welcher Fürst Carl schon am 6. August 1618 bedacht worden war, ferner am 14. November 1633 die Verleihung des großen Palatinats- diplomes (dessen Text aus Beilage I) zu entnehmen ist), end- lich am 20. Dezember 1633 die Erhebung seiner mährischen Herrschaften Kromau und Ungarisch-Ostra zu einem Fürstenthume; die Dankbarkeit des Kaisers Ferdinand II., dem Gundacker so nahe gestanden war, gelangte auch mehrfach durch Schenkung von Gütern zum Ausdrucke. Gundacker war in erster Ehe mit Agnes Gräfin von Ostfriesland vermählt und nach den Statuten des Hauses dieser seiner Gemahlin berechtigt, sich Graf von Rietberg zu nennen, ein Titel, den die Fürsten von Liechtenstein, als Nachkommen der genannten Gräfin von Ostfriesland, bis auf den heutigen Tag führen. Während sich die Linie des Fürsten Gundacker durch die Nachkommen seines Sohnes Hartmann (des ersten Fürsten dieses Namens) bis heute fortsetzte, erlosch die Linie des Fürsten Carl männlicherseits schon mit seinem Enkel Hans Adam, dem Sohne des Fürsten Carl Eusebius. Der eben genannte Fürst Carl Eusebius, einzig hinter- lassener Sohn des Fürsten Carl, wandte das Hauptaugenmerk der Sicherung und Wiederaufrichtung seiner durch die Kriegsereig- nisse hart mitgenommenen Herrschaften zu, auf welchen er ins-
	        

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