Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 184 - äieto monasterio in te8tiwonium äuximus eonkerenäam. ^eta 8nnt dse anno äomivi LL^ Î<> VI<> inäiotiovi8 XIIII, vroxim» teria sscuväs, vost äominies-m M88ivni8, Pre8evtibu8 niis: LbertiÄräo arouiäig.eono Lurieu8is seciere, äeoano in 8iAavi8. ^närea et H. vioaiüs Äe K»no.uile, K. öen^in, Hol. I'umbev, miUtidus äe Nivenduro, <Ü. eellvranv et m»ssi8tro H., notario äe «üi-ueilin^e, R.VoAellin. L. Lozenilsi-, <ü. äe LA0lt8n et aliis 
quam nwribu8 in äomino keiieitsr »wen. Das Original ist im Archiv zu Kreuzungen 
mit 4 Siegeln in braunem Wachs. Das des 
Abtes von Petershausen zeigt einen sitzenden Abt mit Stab und Buch mit der Umschrift: 8. Illrioi ^dd»ns vs Oowo ketri. Das des Marq. v. Schellenberg ist dreieckig, zeigt zwei durch eine Mauer verbundene 
Thürme, zwischen beiden ein aufrecht stehendes Schwert) Um- schrift: 8. Uvquaräi ve NV^INöVRV. Das dritte Siegel enthält 
das- selbe Wappen ohne Schwert und 
die Umschrift: 8. RVOOI^I v VS.. . Das vierte, ruude Siegel zeigt den durch zwei Balken geteilten Schild nnl der Umschrift: Vl^KIVI v ?V , . . Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 
Band XV, S.409. ^15 !2K2. Juni 14. Neu bürg. Magister Eberhard Thumb, Canonicus von Cur und Dekan im Wälgau, vereinbart in Gegenwart des päpstlichen Delegierten den Ritter Marquard vouSchellen- bcrg mit dem Kloster Krenzlingen endgültig. Das Kloster ver- pflichtet sich, von seinen Besitzungen in und um Rankweil dem Ritter auf fünf Jahre, also bis 1267, 5 Scheffel Korn und 3 Scheffel als Vogtsold zu entrichten, wenn die Güter nicht durch einen feindlichen Einfall in ihrer Ertragfähigkeit gehindert würden. Marquard hingegen mußte versprechen, dem Kloster statt der be- anspruchten Entschädigungssumme soviel von seinen Eigengüteru zu verschreiben, daß es davon jährlich 1 Pfnnd Pfennig genieße. Doch sollte er dieselben, so lange er lebe, gegen Zahlung eines Zinses von 3 Schillingen behalten dürfen. - Bürgen für Ein- haltung dieser Bedingungen waren: Ritter Rudolf Behaim und sein gleichnamiger Sohn, Schwigger Thumb und Marquard von Montfort. Diese mußten versprechen, salls Marquard von Schellen- berg das Kloster fernerhin in der Hohe von Mark schädigen würde, auf Mahnung in Rheineck sich-als Geiseln zu stellen und > von dort sich nicht eher zn entfernen, als bis der Schaden ersetzt wäre. — Oberrheinische 
Zeitschrift XV, 411. IIniversi8 Lnri8ti LäeUbus presente8 litten inspee- tuii8 maxister Lbirng,rän8 äiotus ^nmde, ean<>vieu8 eee1e8ie (Üurien8i8 et Areniäig,eonn8 vs,IIi8 ?ru8innLe, eterne vite vrswis. pv88iäere. Huoniam etc. . . Noverint ixitur pre-
	        

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