Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

174 Die damalige Bewegung in unserm Lande kann nur richtig beurtheilt werden, wenn man die scheinbar kaum zu bewältigende Ausgabe, welche den Rheingemeinden Angesichts der neuerdings eingetretenen Ueberschwemmungen und der entstandenen großartigen Hochwuhrbauteu am schweizerischen Ufer geradezu als Kampf um's Dasein aufgezwungen wurde, berücksichtigt. Der im Wasser Ver- sinkende greift nach der Planke, um sich zu retten. Aus diesem Grunde muß man auch die durch den damaligen Nothzustand be- greifliche Bewegung milder beurtheilen. Ohne Zweifel war aber die eben mitgetheilte Lösung der schwierigen Frage für die Zu- kunft unseres Landes eine glückliches wenn auch die in Aussicht stehenden Berge gleißenden Goldes wieder versanken. Die Rein- erhaltung der christlichen und sittlichen Grundlage eines Volkes ist, wie die Geschichte vieler Staaten häusig schon zeigte, höher einzuschätzen als der so oft unter-den Händen schwindende Gewinn glanzenden Goldes. Zum Schlüsse mögen als Nachtrag noch einige ergänzende Bemerkungen über, die dem Landtage in der Zei tperi ode von 1863 bis 1872 zur Genehmigung vorgelegten Landesvoran- schläge, Landesrechnungeu und öffentlichen Fonds- rechnungen folgen. Ein zusammenfassendes Bild dürfte in dieser Hinsicht der Mittheilung der einzelnen Jahresbudgets und Jahresrechnungen vorzuziehen sein. Ich habe ans diesem Grunde auch die betreffenden Berathungen, soweit es sich nicht um außer- ordentliche und größere Kreditbewilliguugen handelte, bei der Schil- derung der einzelnen 
Landtagssessionen absichtlich übergangen. Die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben erlitten in dieser Zeit keine großen Veränderungen. Das jährliche regelmäßige Erfordernis betrug- in dieser 10 jährigen Zeitperiode für Beamtengehalte 7000 bis 9000 fl., für Pensionen 1200—1600 sl., für Amtserforder niffe 1300—1700 fl., für Straßenerhaltung 1300—2000 fl., für Schulzwecke gab das Land abgesehen von den jährlichen Interessen des landsch. Schulfondes und der Graß'schcn Stiftung jährlich 4—500 fl. aus; ferner betrugen bis zur Auflösung des deutschen Bundes die jährlichen Beiträge sür die liechtensteinische Gesandt- schaft in Frankfurt annähernd 900 fl. und die Matrikularbeiträge') ') Die Matritularumlagcn waren jährliche Beiträge an den deutschen Bund, welche die einzelne» Bmidcöstaaten noch einer bestimmten, auf die Höhe der Bevölkerung gegründeten Matrikel auszubringen hatten.
	        

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