Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 169 — politische RekurSinswnz in Wien offen steht. Dos Landgericht hat sich künftig blos mit der Civilrechtspflege in und außer Streit- sachen, mit dem Grundbuchwesen, und mit der Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz zu befassen, sowie bei der Aburtheilung von Gefällsübcrschreitungen im Sinne des Zollvertrages mitzuwirken. Nachdem ferner der Bodenvermessuugs- und Werthkataster im innigen Zusammenhange mit dem Grundbuche stehen und damit die aus den Bestiftungszwang bezugnehmenden Erledigungen zu- sammenhängen, wurde dem Landgerichte auch die Evidenzhaltung des Bodenkatasters und die Ertheilung von Grundtrennungs- bewilligungen überwiesen. Die genaueren Bestimmungen über die Obliegenheiten und die Zusammensetzung der Regierung und des Landgerichtes, der politischen und gerichtlichen Nekursinstonzen sind in der der fürstlichen Verordnung beigegebencn Amtsinstruktiou sür die LnndeSbehörden des Fürstenthums Liechtenstein enthalten. Schließlich sei aus den Verhandlungen des Landtages im Jahre 1871 noch die Schaffung des Gesetzes über die Auf- hebung deS Gypsregales, womit die Errichtung und Aus- beutung von Gupsbrüchen freigegeben wurde, erwähnt. '> Bis ungefähr Mitte der sechsziger Jahre wurden die schönen GupS- lager bei Mnseschen nnf Triesnerbcrg ausgebeutet. Der Gups kam fast ausschließlich nach Deutschland und soll wegen seiner vorzüglichen Qualität besonderen Rus als Modelliergyps gehabt haben. Später wnrde während einiger Jahre nochmals die Aus- beutung des Gvpsbruches versucht, aber wegen den kostspieligen Transportauslagen als zu wenig lohnend wieder aufgegeben. Ordentlicher Landtag vom Sl. Mai I87S bis I. Februar 187». Im Frühling dieses Jahres hatten theilweise Neuwahlen stattgefunden. Der Landtag bestand nun aus folgenden Mitgliedern: Pfarrer Josef Erni von Ruggell, Landrichter Keßler von Vaduz, F. I. Kind von Bendern, I. G. Marxer von Vaduz, I. Matt von Mauren, Martin Oehri von Eschen, Hauptmann Peter Rhein- bcrger von Vaduz. Dr? Rudolf Schädler von Vaduz, Alois Schlegel von Nendeln, Johann Schlegel von Triesenberg, D^ Schlegel von Vaduz, Ferdinand Walser von Schaan, Joses Walser von Triefen, Landesthierarzt Wanger von Schaan, Wolfinger von Balzers. ') L. G. B. Nr. 2. 1871. Gesetz v. 23. IX. 1871.
	        

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