Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

In der Sitzung vom 8. VII. 1869 brachte der Präsident den Antrag ein, dem Landesverweser v. Hausen als Anerkennung der vielen und großen Verdienste, welche sich derselbe um die Wohlfahrt des Landes erworben habe, das Ehrenstaatsbürgerrecht zu verleihen. Der Antrag wurde einstimmig zum Beschlusse er- hoben und die künstlerische Ausstattung des Diplomes dem Professor und k. k. Oberbaurathe Friedrich Schmidt in Wien') übertragen. Auch den Herren Hofrath Cajetan Baron Mauer von Mayrau, welcher im Jahre 1863 mit Erfolg als Bevollmächtigter des Landes- fürsten die Unterhandlungen mit Oesterreich wegen des Zollvertrages geführt hatte, und dem Generalbevollmächtigten des Landesfürften Grafen Clemens Weftphalen ertheilte der Landtag das Ehren- staatsbürgerrecht. Die Sorge für das Armenwesen hatte den Landtag bereits' vor zwei 
Jahren beschäftigt, aber zu 
keinem Positiven Resultate geführt, indem der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf über die Errichtung eines landschäftlichen Armen- und Kranken- hauses in der.Sitzung vom 8. V. 186? abgelehnt worden war. Nun brachte die Regierung den Entwurf eines Ar Wertgesetzes^) ein, welcher von der Anschauung ausgeht, daß zur Versorgung der Armen Gemeindearmenhäuser zu errichten seien. Der Bettel unter was immer sür einer Form wird im ganzen Lande verboten. Die gesetzliche Armenunterstützung wird zunächst den Verwandten in auf- und absteigender Linie nach den Bestimmungen des allgem. bürgert. Gesetzbuches und dann der Heimathgemeind? zur Pflicht gemacht. Die Gemeinde hat die Mittel der Armenunterstützung zu beftreiten aus den Zinsen der Lokalarmenfonde, aus allfälligen Rückerstattungen oder Schenkungen, aus den Beiträgen des Landes- armenfondes und restlich aus Steuerumlagen. Die Höhe der jähr- lichen Unterstützungen aus dem Landesarmenfonde bestimmt der Landtag. Außer dem bereits im Jahre 1845 gesetzlich bestimmten Antheil an den Abhandlungstaxen erhält der landschaftliche Armen- fond seine Zuflüsse aus allen Geldstrafen, welche nicht gesetzlich anderen Zwecken dienen, und aus den Heirathstaxen. Letztere ') Friedrich Schmidt hatte den Bauplan zur neuen gothischen Kirche in Vaduz, welche in den Jahren 1868 bis Ende 1871 größtentheils auf Kosten des Landesfürsten erstellt wurde, entworfen. -) L. G, B. Nr. 10 .1869/ Ges. v. .-0. X. 1869.
	        

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