- 140 — „Lcmt Telegramm des löbl. Truppenkvmmandos hat das fürstlich liechtensteinische Bnndcskontingent morgen in seine Heimat abzurücken »nd ich erachte es als meine Pflicht, dieser musterhaft braven Truppe für ihre Bereitwilligkeit in jedem Dienste, für ihre nachahmenswürdige Dis- ziplin nnd Ordnung, für ihr kameradschaftliches Benehmen im Namen dcs allerhöchsten Dienstes zn danken nnd ihrer militärischen Ausbildung mein volles Lob 'zu zollen." Am 27. VIII. verließ das Kontingent Prad und traf ivetter gebräunt von den Gletscherexkursionen am 4. IX. in der Heimnth ein. So vollzog sich der Auszug unseres kleinen Kontingentes in der relativ kurzen Zeit von nicht ganz 6 Wochen. Die Verpflegung war stets eine gute und die Ausrüstung für den strengen Dienst im Hochgebirge eine vorzügliche. An Strapazen fehlte es freilich nicht, aber im llebrigcn war glücklicher Weise kein Unfall zu ver- zeichnen. — ES sei hier bemerkt, daß Oesterreich am 12. VIII. 1866 mit Italien zu EormonS einen Waffenstillstand auf 4 Wochen abschloß. Am 23. VIII. 1866 knin alsdann der Friedensvertrag von Prag zum Abschtuße. Diesem solgte nm 13. VI. 1867 ein Staatsvertrag zwischen Oesterreich uud Preußen. Oesterreich vertrat dabei das Fürstenthum Liechtenstein. In diesem Vertrage wurde unter Berufung ans den Prager Frieden und in Ausführung des Artikel 13 des Prager Friedensvertrages die Ausscheidung von Oesterreich nnd Liechtenstein ans dem Verbände des Münzvertrages vom 24. I. 1857 vereinbart >). Später haben »niederholt Vertrags- abschlüsse stattgefunden, bei welchen das Fürstenthum Liechtenstein mit dem deutschen Reiche oder mit Staate» des deutschen Reiches in diplomatischen geschäftlichen Verkehr getreten ist «Dresdener SanitütSkonvention vom 15. I V. 1893, Bregenzer Uebereinkomme» bezüglich die Fischerei im Bodensee vom 5. VII. 1893,' Venediger Sanitätskonferenz vom Jahre 1897 n. s. w.). Die hie nnd da auftauchende, zu verschiedene«, mehr oder minder gelungenen Witzen übermäßig ausgenützte Legende, daß Liechtenstein mit Preußen noch auf dem Kriegsfuße stehe, ist daher abzuweisen. Wen» ein Kriegszustand mit Preußen überhaupt bestanden hätte, so hörte derselbe jedenfalls seit dem Präger Frieden ans. ') L. G. B. Nr. I. 1363, Gcjcy o. 10 Vlll. 1367.