Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 130 — Baukosten zu vertheilen. Die bestellten Wuhrkommissäre haben nach den Beschlüssen der Wuhrkommission unter der Aufsicht des Landestechnikers die Leitung der-Uferschuhbauten zu führen. Eine genauere Instruktion ̂für die mit der Leitung dieser Bauten be- trauten Organe wurde von der Regierung im Berordnungswege erlassen. ') Bei der Berathung des Wuhrgesetzes stieß nur Artikel 7 des Regierungsentwurfes auf Schwierigkeiten. Nach demselben sollten die Güter derjenigen Pfründen, die nicht über 600 fl. Einkommen ertragen, von der!Wuhrsteuer frei sein, hingegen Pfründen mit einem größeren Einkommen als 600 sl. mit der Hälfte des Steuerwerthes ihrer Güter herangezogen werden. Das- selbe wurde auch für die Deputatgrundstücke der Beamten vorge- schlagen. Der Kommissionsantrag wollte die Pfrundgüter befreien bis zu dem Maße, das erforderlich ist zur Vervollständigung eines Einkommens von 600 fl. für den geistlichen Nutznießer. Die Mehr- heit des Landtages widerstrebte aber diesen Anträgen und beschloß bei der Wuhrsteuer nicht weiterzugehen, als der Z 4 des Gemeinde- gesetzes, wonach nur jene Pfrundgüter, deren geistlicher Nutznießer ein Gesammteinkommen von weniger als 600 fl. bezieht, befreit sind. Die gleiche Befreiung wurde auch für die Deputatgrund- stücke jener Beamten, deren Gehalt 600 fl. nicht übersteigt, an- genommen. In dieser abgeänderten Form gelangte schließlich das Gesetz zur Annahme. — Die Rheinbauten waren von jeher das Schmerzenskind unseres Landes^ und verursachten besonders mit den großen Ueberschwemmungen in den Jahren 1846. und 1855 )̂ -) L. G. Nr. 6, 1865. Verordnung v. 28. X. 1865. 2) Von den Rheingrößen des 18. und 19. Jahrhunderts sind zu nennen die vom 28. VI. 1739,- das Hochwasser vom 10. und 11. VII. 1762, welches bedeutende Ueberschwemmungen verursachte) die Überschwemmungen vom 16. VII. 1775, 16. VII. 1785 jmd vom Oktober 1787, als es die Mühle in Gamprin wegnahm) vom 23. und 29. VI. 1789) bedeutende Hochwasser traten in den Jahren 18t6,1817 und 1821 auf) im Jahre 1839 erfolgte ein Einbruch unter Gamprin und überschwemmte Ruggell und Bangs) im Jahre 1346 wurde besonders Vaduz durch einen großen Ein- bruch oberhalb der jetzigen 
Rheinbrücke schwer mitgenommen, die große Ebene bis nach Mauren stand volle'6 Wochen 
unter Wasser, der Schade» an Feldfrüchten wurde auf 100,000 fl. berechnet) im Jahre 1855 ersolgie ei» Einbruch unterhalb Vaduz, 
der - hauptsächlich das Schaanergebiet mit Wasser überschwemmte) 
das Hochwasser vom Jahre 1868 trat besonders in der Schweiz verhörend auf. bewirkte aber auch einen großen Einbruch bei
	        

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