Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

- 1l2 — Von Seite der fürstl. Regierung wnrde ein solcher Zusatz als überflüssig bezeichnet, weil nach den bestehenden Verordnungen oen Lehrern die Aufsicht über das Betragen der Schüler in und außer der Schule bereits schon zur Pflicht gemacht sei. In der nämlichen Sitzung wurde das infolge des Zollver- trages nothwendige Gesetz über die Berechtigung der österreichischen Finanzaufsichtsorgane zur Vornahme von Hausdurchsu- chungen angenommen)̂. Das Gesetz bezweckt die Einführung des österreichischen Hausschutzgesetzes vom 27. X. 1862 für den 
Wir- kungskreis der Finanzaufsichtsorgane. Der Landesvoranschlag für das Jahr 1865 wurde in der von der Regierung vorgeschlagenen Höhe: Erfordernis 30,341 fl., Bedeckung 30,664 fl. vom Landtage gutgeheißen. Von den Ausgaben für Landeskultur ist besonders zu erwähnen der Beitrag für den Triesenberger Straßenbau, wofür 1200 fl. ein- gestellt waren. Schon in der Sitzung vom 21. I. 1864 hatte nämlich der Landtag- der Gemeinde Triesenberg zur Erstellung einer Fahrstraße von der Landstraße ob Vaduz über den Maier- Hof bis zum Weiler „Steinort" einen Lnndesbeitrag von 5000 fl. in 4 Jahresraten von 1864 an zahlbar bewilligt und die Ex- propriationskosten für die Strecke von der Landstraße bis zu den Triesner „Heurüttenen" im Betrage von 700 fl. übernommen, nachdem im Vorjahre außerdem 400 fl. zum Beginne des 
Straßen- baues aus Landesmitteln zuerkannt worden waren. Die Ex- propriationskosten stellten sich in der Folge etwas höher, weshalb der Landtag im Jahre 1868 noch nachträglich einen weiteren Landesbeitrag von 500 fl. bewilligte. Die Strecke oberhalb Steinort bis auf den Kulm war hingegen von den alpbesitzenden Gemeinden: Balzers, Triefen, Triesenberg, Vaduz und Schaan zu erstellen und mußten die Kosten nach einem entsprechenden Repartitions- maßstabe — das Flächenmaß der Wälder und die Größe des Viehauftriebes wurden dabei zu Grunde gelegt — auf die Ge- meinden umgelegt werden. Die Strecke jenseits des Kulms bis zum Smninabache wurde von dem Landesfürsren als dem Eigentümer der Alp Sücka übernommen. Die Kosten der ganzen Straße bis zum Smninabache wären auf 17,000 fl. veranschlagt. In Bezug ') L, G. B. Nr. 7 
I8>!1. Gesetz v. 2, X. I8K4,
	        

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