Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1901) (1)

— 101 — und Vintschgau stattfindenden Verzollungen, für Oesterreich zurück- behalten, die andern zwei Drittel zwischen Vorarlberg und Liechten- stein nach Verhältnis der Bevölkerung getheilt werden. Die Rein- erträgnisse der Verzehrungssteuer, des Tabaks- und 
Schießpulver- monopols und die Stempelabgaben von Kalendern, Zeitungen und Spielkarten waren hingegen im Verhältnisse der Bevölkerung Vorarlbergs und Liechtensteins zu theilen. Einer liechtenstein. amtlichen Landeszeitung wurde die Befreiung vom Zeitungsstempel zugestanden. Die Abfindungen betreffend die Verzehrungssteuer hatten nicht wie bis dorthin durch einen Finanzwachkommissär, sondern durch die Amtsdirektion in Feldkirch unter Beizug eines Delegierten der f. Regierung stattzufinden. Eine Gesammtabfindung sür das ganze Land würde von Seite Oesterreichs nicht zugegeben. Endlich wurde festgesetzt, daß außer den bestehenden Nebenzoll- ämtern in Balzers und Bendern noch solche in Schaan und Vaduz errichtet werden. Als Dauer des neuen Vertrages wurde die Zeit bis Ende 1875 festgesetzt. Es ist aus diesen neuen Bestimmungen ersichtlich, daß die Verhandlungen zu einem verhältnismäßig recht günstigen Resultate führten und daß die Wünsche des Landtages Berücksichtigung fanden. Von den Motiven, welche in den Berathungen des 
Land- tages gegenüber den Petitionen der Gemeinden besonders betont wurden, seien folgende angeführt: Mit dem Zollvertrag werde dem Lande ganz Oesterreich für freien Handel und Wandel ge- öffnet und das Entstehen nützlicher Industrien ermöglicht. Das liechtenstein. Unterland sei zum großen Theile auf den Verkehr mit Vorarlberg angewiesen. Die Auflösung des Zollvertrages würde dem Landesbudget jährlich einen großen Ausfall bringen und die in den letzten 11 Jahren günstigen finanziellen Wirkungen würden künftig ausbleiben. Endlich sei von einer Zolleinigung mit der Schweiz keinerlei Ersatz zu erwarten. — Die spätere Entwicklung unseres Landes hat den verständigen Erwägungen, von welchen sich der Landtag trotz gegentheiliger Volksstimmung in einem kriti- schen Zeitpunkte leiten ließ, im vollen Umfange Recht gegeben. Ueber die Veranlassung und das Zustandekommen des ersten österr.-liechtenst. Zollvertrages v. I. 1852 mögen hier noch folgende Notizen Platz finden, weil dieselben die ? . 7
	        

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