Volltext: Das Bild Liechtensteins im Ausland

nachdem diesem hier schon seit einigen Jahren vermehrte Aufmerk­ samkeit geschenkt wird.4 Im folgenden sollen im Sinne einer Einführung einige Hinweise auf Begriffe, Träger, Ziele und Mittel der Information und Image-Pflege im Ausland, wie sie sich in einzelnen Ländern zeigen, gegeben wer­ den. Ein systematischer Vergleich ist im Rahmen dieser Umschau nicht möglich, und es werden keine Vorschläge gemacht. Für Bei­ spiele und Vergleiche werden die Schweiz, Österreich, die Bundes­ republik Deutschland, die USA, Monaco, Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Italien, Polen und Liechtenstein herangezogen. 1. Begriffe Die Begriffe sind so uneinheitlich und unscharf, wie die Sache un­ deutlich umrissen ist. Die amerikanischen Behörden sprechen einfach von «information abroad». In der Bundesrepublik ist ähnlich die Rede von «auswärtiger Informationspolitik», von «auswärtiger Öf­ fentlichkeitsarbeit», aber auch von «auswärtiger Kulturpolitik». Letz­ teres ist ein Hinweis darauf, dass ursprünglich die kulturellen Tätig­ keiten im Vordergrund standen, während sie heute zunehmend durch politische und kommerzielle Aktionstypen ergänzt werden. In Öster­ reich spricht man ebenfalls von «Auslandskulturpolitik» oder «kul­ tureller Auslandstätigkeit». In der Schweiz schliesslich redet man etwas deutlicher von «Auslandwerbung» und «Landeswerbung» und zugleich möglichst umfassend, aber etwas statisch von «Präsenz im Ausland». Enger ist der Begriff der «Image-Pflege». Das Konzept des «Image» beschreibt die vom menschlichen Geist vorgenommene Gesamtvorstellung von einem Inhalt, der eigentlich wegen seiner Komplexität und seines abstrakten Systemcharakters sinnlich gar 4 Siehe besonders Robert Allgäuer, «Instrumente einer liechtensteinischen Aussen­ politik», und Georg Malin, «Zur liechtensteinischen Kulturpolitik», beide in: Liechtenstein — Politische Schriften, Band 1: Fragen an Liechtenstein, Vaduz 1972; siehe ebenda auch die Beiträge von Gerard Batliner und Hans Brunhart. Siehe auch unten Anm. 23. 153
	        

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