Angesichts dieser grossen Zahl von Einschränkungen kann man sich mit Recht fragen, ob eine solche Untersuchung noch gültige Aussa gen bringen kann. Wenn man davon ausgeht, dass es sich bei dem zur Verfügung stehenden Material um eine Sammlung handelt, aus der auch die Regierung ihre Informationen bezieht, wie über Liechtenstein berichtet wird, so ist es immerhin wertvoll, daraus jene Schlüsse ab zuleiten, die derzeit möglich sind. Denn eine Pressepolitik der Regie rung hat sich in ihren Aktionen und Reaktionen im wesentlichen auf dieses vorhandene Grundlagenmaterial zu stützen. Sicher wäre es wünschenswert, wenn für die zukünftige Arbeit mehr Vertrauen in die Vollständigkeit vorhanden wäre und für die Schlüsse mehr Detailinformationen vorlägen. Für den Augenblick aber mögen die vorliegenden, aus unsystematisch archivierten Bün deln erarbeiteten Ergebnisse Anstoss für eine zielgerichtete, systema tische und bewusste Öffentlichkeitsarbeit sein. 111