Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

testen, bildet, tatsächlich für unfähig erklärt wurde, sein Schicksal so, wie Kulturvölker anderer Staaten es tun und wie die moderne Zeit es so stürmisch fordert, selbst in die Hand zu nehmen und zu bestimmen. Liechtenstein wurde in der Tat von fremden Staatsange­ hörigen verwaltet und regiert, die Verfassung vom Jahre 1862 durch die nachträglich erlassene Amtsinstruktion vom 30. Mai 1871 in wesentlichen Punkten praktisch vernichtet und jener Willkürherr­ schaft fremdländischer Beamter Tür und Tor geöffnet, die unser braves Volk durch Jahrzehnte hindurch in unwürdiger Weise knech­ tete und entrechtete.»163 
Im Verlaufe der Landtagsdebatte vom 24. Oktober 1918 vermerkt Dr. Wilhelm Beck, die jetzige Einrich­ tung der Landräte sei dringend reformbedürftig. Die Landräte er­ weckten den Eindruck von «Dekorationsfiguren». Die Bürgerpartei steht der bisher geübten Regierungsweise positiver gegenüber. In einem Beitrag des L. V. vom 8. November 1918164 wird darauf hingewiesen, daß das wichtigste Geschäft der Fürstli­ chen Regierung ohne Zweifel deren Mitwirkung bei der Gesetzge­ bung sowie der Vollzug der Gesetze sei. Unter diesem Gesichtspunkte dürfte es auch dem «weniger Eingeweihten» klar sein, «daß derzeit schon der Bevölkerung ein beachtenswertes Mitbestimmungsrecht in der Regierung des Landes zusteht...». Es ist aber nicht zu verken­ nen, daß auch führende Kreise in der Bürgerpartei eine Änderung des Regierungssystems im Hinblick auf eine Mehrbeteiligung des Vol­ kes befürwortet. Dies geht daraus hervor, daß die Bürgerpartei, mit Ausnahme der drei fürstlichen Abgeordneten, in der Landtagssitzung vom 7. November 1918 bei der Wahl des provisorischen Vollzugs­ ausschusses mitstimmten. Der Vizepräsident des Landtages, Fritz Wal­ ser,165 bezeichnet den 7. November 1918 als einen historischen Tag in der politischen Entwicklung Liechtensteins und charakterisiert ihn als einen Tag, «an welchem der Einfluß des Volkes auf die Bestel­ lung seiner eigenen Regierung in die Tat umgesetzt wurde».166 3. Parlamentarisches Regierungssystem In der Landtagssitzung vom 24. Oktober 1918 bringt der Abgeord­ nete Dr. Wilhelm Beck den Antrag auf Bestellung der Landräte im 163 Landtagssitzung vom 12. November 1918, LRA Landtagsakt Je. 1918 S 4. 164 Nr. 45. 165 Siehe vorne Fußn. 80 und 113. 168 LRA Landtagsakt Jg. 1918 S 4. 100
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.