sitzung vom 16. April 1919 hervorgeht, einigte man sich dahin, daß in der neu zu schaffenden Verfassung das Oberland durch acht und das Unterland durch fünf Volksabgeordnete vertreten werden soll ten. Danach stünden dem Landesfürsten nur mehr zwei Abgeordnete zu, die auf kollegialen Vorschlag der Regierung durch den Landes fürsten zu ernennen wären. Dieser Antrag wurde einstimmig und ohne Debatte angenommen.52
Damit war ein wesentlicher Streitpunkt, der die Arbeit an der Verfassungsrevision gehemmt hatte, überwun den und das Vertretungsverhältnis der beiden Landschaften in der künftigen Verfassung abgesteckt. Daraufhin zogen die fünf Volks- abgeordeten der Volkspartei ihre Demission zurück. 3. Stellung zur Monarchie Die Monarchie als Staatsform wurde von den beiden Parteien nie in Zweifel gezogen. Dies darf auch von der Volkspartei gesagt werden, auch wenn dies das L. V. hie und da in Abrede stellte. Unterstellun gen, wie «Sozialistenschre(c)k»53 und dergleichen, gehören zum Propa gandainstrumentarium der eigenen Partei. Das L. V. bediente sich solcher landläufiger und populärer Vorurteile gegen die Volkspartei und deren Führer, um sich ein gewisses Maß an Volksgunst zu sichern, wurde die Bürgerpartei doch von der Volkspartei auf landespoliti scher Ebene in die Defensive gedrängt. Der gesellschaftspolitische Staatsbau unterschied sich in einem wesent lichen Teil von denen anderer monarchischen Staaten. Es fehlte der Adel, der Unterbau der Monarchie. Montesquieu schreibt in seinem Buch «Vom Geist der Gesetze», daß der Adel in gewisser Weise zum Wesen der Monarchie gehöre, deren fundamentale Maxime sei: keine Monarchie, kein Adel; kein Adel, keine Monarchie.54 Anstelle des Adels tritt in Liechtenstein der Landesverweser. Er ist das Bindeglied zwischen Landesfürst und Volk. Hierin wiederspiegelt sich die be wußte staatspolitische Distanz des Monarchen zu seinem Volk, das als Untertan bezeichnet wird. Dem Postulat der Volkspartei nach einem Nebeneinander von Fürst und Volk konnte sich der Landesfürst nicht verschließen. Die Volks- 62 So Landtagsbericht über die Sitzung vom 16. April 1919, O. N. Nr. 30, 30. April 1919. In den Schloßabmachungen vom 11.—16. September 1920 wurde dann die Institution der fürstlichen Abgeordneten fallengelassen. Vgl. hierzu Regie rungsbericht von Dr. J. Peer. 53 O. N. Nr. 13, 23. März 1918 (Unser Sozialistenschrek). 54 Zitiert nach Hermens F. A., 73. 73