stimmungsvorlage.47 Dieses regional gespaltene Abstimmungsergebnis löste in beiden Parteilagern heftige Reaktionen aus. Eine vorüber gehende Entfremdung der beiden Landschaften trat ein. Man sprach von Separationsgelüsten48 und Autonomiestreben49 der beiden Lan desteile. Die fünf Landtagsabgeordneten der Volkspartei (Dr. Wil helm Beck, Albert Wolfinger, Josef Gassner, Josef Sprenger und Emil Risch) reichten ihre Demission ein. Sie begründeten ihren Schritt mit der Eingabe vieler Oberländer Wähler, die gleiche Rechte für die Oberländer und Unterländer verlangten.50 Eine von Aus schußmitgliedern der Volkspartei unterzeichnete Eingabe an den Landtag vom 6. März 1919, die verlangte, daß das Verhältnis der Abgeordneten im Ober- und Unterlande zur Wählerzahl auszuglei chen sei, wurde dem Verfassungsausschuß übergeben. Am 9. März 1919 richteten zehn Ausschußmitglieder der Bürgerpartei an den Landtag ein Schreiben, in dem sie den Landtag ersuchten, den Rücktritt der fünf Abgeordneten als ungesetzlich zu bezeichnen und sie noch einmal zur Teilnahme an der künftigen Landtags sitzung aufzufordern.51 In der Folge fanden Einigungsverhandlungen statt. Wie aus dem Antrag von Dr. Wilhelm Beck in der Landtags- 47 Die Abstimmung über die Erhöhung der Zahl der vom Volke zu wählenden Landtagsabgeordneten von 12 auf 17 ergab nachstehendes amtliches Ergebnis (aus LRA 1919 ad 601): Gemeinden StimmAbgegebene Vaduz
berechtigte Stimmen Ja
Nein leer ungültig 202 180 74 102 2 2 Triesen 174 163 102 61 — — Balzers 246 202 143 58 1 Triesenberg 221 197 144 53 —
1 Schaan 245 226 117 109 Planken 18 17 5 12 Oberland 1106 986 585 395 2 4 Eschen 193 168 48 120 — — Mauren 214 184 25 158 —
1 Gamprin 78 74 23 49 2 — Ruggell 114 107 14 93 — — Schellenberg 70 64 16 48 — — Unterland 669 597 126 468 2 1 48 So L. V. Nr. 20, 12. März 1919. 49 O. N. Nr. 16, 12. März 1919 (Zu unserer Verfassungskrise). In der Eingabe der Volkspartei an den Landtag vom 6. März 1919 heißt es unter Ziffer 4: «Sollte keinem unserem Ansuchen entsprochen werden, wälzen wir alle Ver antwortung wegen Vorkommnissen auf den Landtag ab. Wir sind dann nicht mehr in der Lage, das Begehren um autonome Trennung der Verwaltung für die beiden Landschaften, wie ebenso die Entfremdung zwischen ihnen aufzu halten, was wir zwar für unsere Verhältnisse nicht wünschen.» 50 L. V. Nr. 20, 12. März 1919; vgl. dazu auch O. N. Nr. 16, 12. März 1919. 51 Siehe dazu die Stellungnahme der Fortschrittlichen Bürgerpartei in L. V. Nr. 23, 22. März 1919. 72