digkeit einer Parteibildung brach sich daher nur langsam Bahn. So nimmt z. B. die Verfassung von 1921 noch keine Notiz von den Parteien. In dieser Ignorierung klingt obrigkeitsstaatliches Denken nach.34a 34a Die politischen Parteien sind privatrechtlich organisiert (Artikel 246 ff PGR). In ihrer Eigenschaft als Vereine genießen die politischen Parteien den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Vereinsfreiheit (Artikel 41 in Verbindung mit Artikel 40 der Verfassung). 68