Volltext: Probleme des Kleinstaates gestern und heute

2. Die Untersuchung des Begriffes «Verfassung» als dem Ganzen, näm­ lich als harmonische Ordnung der Bürgerschaft, die die Gemeinschaft im Hinblick auf den Zweck des Staates steuert. Hier finden wir die wichtige Abhandlung über das Gemeinwohl, und es zeigen sich zwei Varianten: a. die Verfassung entsprechend Proportion und Gesetz b. die Verfassung entsprechend der besonderen Fähigkeit Hiermit schließt Buch drei. 3. Es folgt Buch vier: Die Untersuchung der Verfassung als dem hin­ reichenden Träger, um das allgemeine Interesse in den Teilen der Gemeinschaft als deren autarkes Leben nach innen und außen durch­ zusetzen. Im einzelnen geht es um folgendes: 1. Die Untersuchung des Bürgers als dem wirkenden Element der staat­ lichen Ordnung, a. Begriffliche Überlegungen (1275 a 1—1276 b 15). Der Begriff «Bür­ ger» ist offensichtlich mehrdeutig, equivok. Das Bürgerrecht wird verliehen und wieder aberkannt. Kommt es z. B. den Verbannten, zugezogenen Ausländern, Sklaven oder Kindern von ausländischen Frauen in allen Staaten im gleichen Maße zu? Im engeren Sinn, und nur dieser interessiert uns fortan, kann aber überall derjenige Bürger genannt werden, der am Entscheidungspro- zeß im Staate Anteil hat. Hierbei läßt sich weiter unterscheiden: In den Demokratien und in den konstitutionellen Staaten wird der Kreis der in diesem ersten Sinne Bürger explizit definiert. In andern Staaten ist er unausgesprochen mit dem Zugang zu Macht und Ein­ fluß auf die Regierungsgeschäfte einfach gegeben (ein gutes Beispiel, wie philosophische Analyse weiter trägt als rechtliche Definition). Aristoteles nimmt für alles weitere diesen mehrdeutigen, aber in einem Punkt bestimmten (daher analogen) Bürgerbegriff auf. Bürger als einfachstes Element der politischen Gemeinschaft ist, wer irgend­ wie am politischen Entscheidungsprozeß beteiligt ist. Es bleibt aber 31
	        

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