Auch hier ergeben sich Seitenblicke auf mögliche Verwechslungen und «Entfremdung» in der Zuordnung. 3. Schließlich folgt nach Betrachtung der Teile und ihrer Zusammengehö rigkeit, die Prüfung des Vollzuges der Beziehung (1259b 21—1360b 7) und hiermit noch folgende wichtige Erkenntnis: Die Einheit in der Handlung und damit menschliche Gemeinschaft besteht im Vollzug eines wohl notwendigen, aber von jedem Teil letzten Endes autonom geleisteten und frei bejahten Einsatzes für das als das eigene erkannte, gemeinsame Gut. Dies gilt für jeden Teil-der Hausgemeinschaft, insofern er in diesem oder jenem Verhältnis na turgemäß Mitursache des Ganzen ist (d. h. auch für den Sklaven!). So ist eine Identität der Interessen zwischen Teilen dieser Gemein schaft verständlich, möglich, und, insofern sie gelebt wird, auch Ur sache des Wohlbefindens aller, ihres Glücks und damit ihrer Freund schaft, denn Freundschaft ist nichts anderes als ein «Dasselbe wol len».17 So gelangt der Leser am Ende des ersten Buches zu einem ersten Be griff und einem Modell menschlicher Gemeinschaft. Aristoteles nennt sie «das Haus» — wir würden sagen die Familie — eine naturnot wendige, im Wesen ihrer Teile festgefügte Einheit, welche nicht in der Dicke der Mauern des Hauses, sondern im verantwortungsbe wußten Einsatz aller ihrer Teile und insbesondere in der Fähigkeit des Hauptes, klug für jedes vorherzusehen, besteht. Aus komplemen tären Verhältnissen setzt sich die Hausgemeinschaft zusammen. Sie ist für die Verwirklichung eines menschenwürdigen Lebens im Alltag sich selbst genug, autark.18 Und das ist ihr Ziel und das Gut, das jeder Teil in ihr als das ihm Eigene erstrebt und mitwirkt. Hier muß man aber einen Unterschied anmerken. Die Führung liegt in der Hausgemeinschaft bei den Freien, vorzugsweise beim Mann, d. h. bei jenen, die das vorausschauende Vermögen, und also Selb ständigkeit besitzen. Sie bestimmen den Vollzug des Gemeinschafts lebens und besitzen in diesem also nicht nur Autarkie, sondern auch ihre Freiheit. Das Haus ist ihre Gemeinschaft, gehört ihnen also, während der Diener zur Hausgemeinschaft gehört, ihr Teil und 17 Siehe hierüber Aristoteles: Ethik VIII sowie Philippe M. D. O. P.: L'Amiti£ 18 Vgl. 1252 a 12—14 und später über die Autarkie der Hausgemeinschaft 1261 b 11—15. ; , ' " ' 24