b)
Geltung der Person Aufgabe des Staates ist es, der freien Entfaltung der menschlichen Person zu dienen, und zwar der möglichst gleichen Ermöglichung der Entfaltung aller im Sinne der Freiheits- und der Gleichheitsgrund sätze und der damit verbundenen Menschen- und Sozialrechte. Der Staat ist der Entfaltung der lebenden wie der künftigen Generationen verpflichtet. Die lebende Generation kann nicht auf Kosten ihrer Kinder leben. Es ist ein großer Vorteil, daß der Kleinstaat für eine solche menschenwürdige Ordnung besonders ideale Gegebenheiten mitbringt. c)
Internationale Solidarität und Frieden Die internationale Solidarität ist in unserer Zeit die notwendige Er gänzung zum Unabhängigkeitsziel.104 Viele Probleme lassen sich heute nur auf Weltebene lösen. Da es einen für alle verantwortlichen Welt staat nicht gibt, sind die Einzelstaaten für die Probleme der Welt verantwortlich («Welt-Innenpolitik»). Die Solidarität ist der norma tive Ausdruck dieser Verantwortlichkeit. Sie ist nicht nur die fak tische Gegebenheit der Mithaftung105, sie ist nicht nur Mittel (Stra tegie) zum Schutz der eigenen Unabhängigkeit (das ist sie auch), sie ist heute selbst staatliches Ziel im Interesse aller Menschen.108 Das Friedensziel erfaßt einen gewichtigen Teil hievon in bezug auf die Erhaltung des Friedens.107 104 «Er (der Gedanke der Solidarität) ist der normative Niederschlag der Erkennt nis, daß ein einzelnes Land, vor allem ein Kleinstaat, schon heute in vielfäl tigste Verstrickungen mit der Umwelt eingebunden ist und daß nur ein sinn voller Ausbau dieser Verflechtungen gestatten wird, die Groß-Probleme der Erde befriedigend zu lösen. Nur auf der Grundlage internationaler Solidarität wird sich die erste und wahrhaft existentiale Aufgabe unserer Welt erfüllen lassen: nämlich die Herstellung einer soliden Welt-Friedensordnung.»: Saladin (siehe Anm. 101), 145. 105 Vgl. Anm. 102. 109 Das Solidaritätsziel ist komplex. Es erfaßt den engeren politischen Bereich wie den wirtschaftlichen, ökologischen, kulturellen, humanitären. Anstatt vie ler: Für den menschlichen Bereich, Fürstin Gina von Liechtenstein, Weih nachtsbotschaft 1973, im L. Volksblatt vom 22. 12. 1973/L. Vaterland vom 22. 12. 1973: «Müssen wir uns nicht immer und immer wieder sagen, daß wir nur dann ein echtes Lebensrecht haben, wenn wir das Leben der andern schützen und seine Würde achten, egal ob dieser andere neben uns wohnt oder in entfernten Teilen unserer Erde, egal wie seine Hautfarbe oder seine Einstellung ist, egal, ob er uns bequem ist oder nicht?» Die Zieldimension der Solidarität wird im neuen schweizerischen Bundesgesetz (Referendumsvorlage) über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vom 19. 3. 1976, in BB1 1976 I 1057 angesprochen. Art. 2 Abs. 1 lautet: «Die internationale Entwicklungszusammenarbeit und
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